daniel1818
naja der polizist hat gesagt das mir wegen der steuerdingsbums maximal eine strafe von einen monat kfz steuer nachzahlung blüht , was ja noch zu verschmerzen ist , und mit der versicherung wird man auch reden können (der ton macht die musik)
ConvoyBuddy
| Zitat: |
Original von daniel1818
nein , ich hätte bis freitag 24 uhr fahren können , und ich wurde so auf ca. 20uhr angehalten . ich weis bis jetzt nicht was noch kommt aber sicher ist das ich 3 anzeigen bekomme . eine von der polizei wegen fahren mit den nichtangemeldeten auto , dann eine von meiner versicherung wegen versicherungsbetrug, und eine vom vater staat wegen steuerhinterziehung . aber zurzeit haben wir noch wilden schriftwechsel . mal gucken wie des weitergeht |
Wurdest Du Freitag 2000 Uhr angehalten (also innerhalb der Gültigkeit) oder Samstag 2000 Uhr (also nach Ablauf der Güötigkeit) ?
Versicherungsbetrug würde vorliegen, wenn beispielsweise ein Schaden höher angegeben wurde als er tatsächlich ist / war (also betrügerische Schadensabrechnung). Ein Tag Überziehung beim Kurzzeitkennzeichen ist kein Versicherungsbetrug, sondern Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Versicherungsschutz. Da aber de Versicherungen bei den Kurzen oft gern einen Monat abrechnen und kassieren, ist es recht leicht, da heraus zu kommen.
Trotz allem eine reichlich konfuse Sache ... und immer noch ohne Tatbestandskennziffern!
d-estate
Da hab ich ja Glück gehabt,hatte mir das Kurzzeitkennzeichen so geholt,dass ich von Freitag bis Mittwochs damit fahren konnte. Bin mit dem Wagen das ganze WE rumgefahren und die anderen Tage natürlich auch.Hatte die Kennzeichen eigentlich nur um Mittwochs den Tüvtermin wahrzunehmen und mich dann drüber geärgert,dass ich den Mittwoch dann doppelt versichert war.Habe den Wagen an dem Mittwoch angemeldet. Das Kurzzeitkennzeichen war bis Mittwochs 24Uhr gültig und Der wagen war an dem Mittwoch ab 0Uhr morgens normal versichert.
@CoscasTR: Die Jungs die mit dem Kurzzeitkennzeichen zu nem Treffen fahren,können immer sagen,dass der Wagen auf dem Treffen verkauft wird und dies nunmal ne Überführungsfahrt ist und dann ist alles im Lot. Selbst wenn man dann auf der Rückfahrt vom selben Polizisten angehalten wird, kann man immer noch sagen,dass der Käufer den Wagen doch nicht mehr wollte und an deshalb den Wagen wieder mitgenommen hat,weil sich auch kein anderer Käufer gefunden hat. Somit Überführt man dann den Wagen wieder vom vermeintlichen Verkaufsort zurück nach Hause.
chris18c20ne
ich versteh das alles nich so ganz hier , ich hattte jetz in wennigen woche drei kurzzeitkennzeichen , bin nie angehalten worden einmal hab ich in der nähe von unna ein kadett geholt , dann war ich mit dem selben auto nur neuer zulassung in oschersleben udn noch mal letzte woche eine weil ich zum tüv wollte , hab keine polizei gesehen und würde auch nich angehalten und ich war jeden tag mit dem auto unterwegs .
KadettESau
Wie steht das denn in Dem fall mit dem Überführen bei der darlegung Falscher Tatsachen wenn Du dein Auto auf Treffen nicht zum Verkauf auszeichnest ??
Ich meine wer schon mal auf einem Treffen war und keine Polizei übern Hof hat fahren sehn der war Dicht oder aufm Falschen Treffen aber sowas gab es bei mir bis jetzt immer.
Wenn Die guten Grünen, Gott habe Sie seelig, nun sehn das weder ein verkaufsschild an dem Wagen hängt noch irgendwelche anderweitigen aktionen unternommen werden das Fahrzeug der Masse als Verkauf darzustellen, auf dem Park/Zeltplatz, Wie greift dann da das Gesetz Durch ??
P.S. Seid ich bei meinem Auto einen Dreiseitigen Fahrzeugschein Habe und sich mein Fahrstil eher gemäß an den Tag Legt Habe Ich mit der Polizei keine Probleme mehr und Ich werde immer wieder mal zum Gucken angehalten.
Der letzte hatte nen Aski mit Webern und wir kamen Sofort ins Gespräch weil Ich dem D-Drivers neuen Weber aufm Beifahrersitz Liegen hatte

fast eine Stunde smalltalk mit der Autobahnpolizei gefachsimpelt und gequartert

Nette leute könnens auch sein....
Ich laß Hier der Ton macht Die Musik

oder wie ....
HirschHeisseIch
Du musst das Auto ja nicht zum Verkauf anpreisen.
Wenn dich wer fragt, kannst ja immernoch sagen, dass du mit nem Käufer verabredet warst, der abgesprungen ist.
d-estate
Ich war mit meinem Kombi auch mit Kurzzeitkennzeichen in Gillenfeld. Mein Versicherungsmensch hat mir sogar ans Herz gelegt,die fünf Tage die ich fahren durfte so gut wie möglich auszunutzen,weil die Dinger nunmal teuer sind.
gsi-andre
| Zitat: |
| Mein Versicherungsmensch hat mir sogar ans Herz gelegt,die fünf Tage die ich fahren durfte so gut wie möglich auszunutzen,weil die Dinger nunmal teuer sind. |
genau das sagte mir mein versicherungsheini auch, hab aber auch nichts dabei gedacht das es verboten ist so damit rumzufahren. ist ja echt nen ding, der eine sagt das die rennleitung sieht es wieder andrers, sch**** bürokratie...
mfg andre
chris18c20ne
wir sind letztens wo war mein 16v geholt hamm einmal auf der bahn angehalten worden und dann noch mal paar tage später wo ich meine freundin abgeholt hab nur algemene und sonst nix die hamm aber schon was gesucht nur hamm nix gefunden. was mich immer gewundert hat nix drogen oder alkohol kontrolle.
daniel1818
also letzter stand der dinge ist, das mich das kennzeichen bei der versicherung 100 euro gekostet hat. dazu ist vom finanzamt ein brief gekommen, da ich einen kennzeichen "missbrauch"

getätigt habe, kostet 37 euro steuern

für 1 monat . aber vo da polizei ist nix mehr gekommen

. egal, ich werde euch auf jeden fall am laufenden halten....
Grey-Flash
Da ich auch mit dem Gedanken spiele mir demnächst mal Kurzzeitkennzeichen zu besorgen um mein Cab mal wieder auf der Straße bewegen zu können, würd mich interessieren wie eine Testfahrt ausgelegt werden kann. Also wenn ich etliche Km damit fahre kan man es ja schon nicht mehr als Testfahrt auslegen oder? Bin ich verpflichtet den nächsten TÜV aufzusuchen oder kann ich mir nen TÜV aussuchen wo das Fahrzeug vorgeführt wird? Gilt eine Fahrt zur Teilebeschaffung, also darf ich mir Teile woanders holen fahren?
Da es die Kurzzeitkennzichen hier nur für 5 Tage und nicht kürzer gibt wollte ich die Kosten auch ganz gerne dafür ausnutzen
D-Kadett
Mit Kurzzeitkennzeichen kannst Du hinfahren wo Du willst, man muss ja da kein Fahrtenbuch führen wie bei roten Kennzeichen. Wenn Du angehalten wirst und die Dich fragen wo Du hin willst (was ich nich glaube) kannste dennen ja sonst was erzählen z.B. das Du es grad verkaufen willst und grad zu einem Interessenten fährst oder ähnliches. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
jojo
Also ich hatte letztens Kurzzeitkennzeichen für meinen Astra , mit dem bin ich dann nach Bayern runter gefahren um dort einen Kadett abzuholen den ich ersteigert hatte.Auf der Rückfahrt wurde ich angehalten weil die netten Polizisten die Anhängelast überprüfen wollten und als das in Ordnung war konnte ich weiterfahren.
Bin an dem Wochenende 1800km mit Anhänger gefahren.
Der Ton macht die Musik warst wohl nicht freundlich genug vermute ich mal vorsichtig
kallejay
Leute guckt auf das datum! das nervt immer diese angestaubten treads zu lesen, in denen keine neuen Informationen vermittelt werden!
Käse
puuh dann habe ih 2004 ja nochn e menge glück gehabt.. Mich hatten sie auf dme Rückweg von der essener motorshow 3 mal !!! angehalten. aber vielleciht ham die ja von ich auc alle gedacht ich überführe das auto gerade
PK Motorsport
Aber im Bezug auf Kurzzeitkennzeichen weiß ich nur das der Betrag die das Kurzzeitkennzeichen kostet direkt verrechnet wird sobald das Fahrzeug Normal angemeldet wird .
Und ich habe noch nie Probleme mit meinen Roten Nummer (egal ob 06 Händler oder 07 Youngtimer Kennzeichen) gehabt . Auch wenn ich mal Spät in der Nacht damit unterwegs (zurück von einer Veranstaltung - Rallye) war oder Sonntags damit in die Kirche gefahren bin .
BigMcDonalds
| Zitat: |
| Wenn Die guten Grünen, Gott habe Sie seelig, nun sehn das weder ein verkaufsschild an dem Wagen hängt noch irgendwelche anderweitigen aktionen unternommen werden das Fahrzeug der Masse als Verkauf darzustellen, auf dem Park/Zeltplatz, Wie greift dann da das Gesetz Durch ?? |
Im äussersten Fall kann man auch noch behaupten, dass das Fahrzeug bereits verkauft ist, aber noch keine Schriftliche Vereinbarung vorliegt...
Und ohne diese ist ein Verkauf nicht Rechtswirksam. Sollte man also ncohmal angehalten werden, so kann man sagen, dass der Deal geplatzt ist.
Das mit der Steuerhinterziehung ist meines Erachtens doch leicht überzogen. Immerhin hast du ja für die Numernschilder usw. auch kräftig an den Staat bezahlt und dir damit in keinster Weise einen Vorteil gegenüber der Regulären Anmeldung verschaft.
Zudem (wenn nicht) bist du nciht ausserhalb der erlaubten Zeit mit dem Wagen gefahren, demnach denke ich, dass es nicht sehr realistisch ist, dass du dafür einen bekommst.
Versicherungsbetrug ist in keinem Fall. Denn dafür muss es einen Unfall gegeben haben, wie Buddy schon sagte.
Ich finde das ziemlich überflüssig, dass es dafür auch ncoh spzielle Regeln gibt. Das ist doch reine Abzocke.
Wer weiß, dass es verboten ist, redet sich billig raus und keiner kann ihm was. Wer es nicht weiß bekommt ugsp. richtig derbe auf die Fresse. Schon hat man 2-3 Anzeigen und wenn der Nachbar auch noch Stress macht bekommst du gleich eine 3. o. 4.
Es ist reine Abzocke.
Aber was reg ich mich auf. Ich würde auf jedenfall vor Gericht ziehen.
ConvoyBuddy
Schon mal geguckt, wie alt dieser Thread ist?
BigMcDonalds
Der war aber fast ganz oben ...