Anzeige wg. Kurzzeitkennzeichen

daniel1818
hab ich gestern bekommen . plus 3 punkte und ne geldstrafe. nur weil ich angegeben habe ich war gerade noch schnell bei meiner oma was essen. hätte ich gesagt ich war bei meiner oma, um mein auto zu reparieren , wär das in ordnung gewesen . aus den dämlichen grund , weil die kennzeichen nur dafür da sind , um : probefahrten (nach den reparieren) , oder zum Überfüren (zum ort wo man das auto repariert) oder, testfahrten (nur gelernte o. geprüfte kfz mechaniker bzw. meister) das heisst jetzt so viel wie ,ich kauf mir für 5 tage ein kennzeichen und darf nicht fahren . dann habe ich gesagt ich war bei meiner oma was essen und davor hab ich an meiner kiste was gemacht . sagt der Kollege (polizist) zu mir , das ist jetzt eine reine schutzbehauptung . KANN SOWAS ZULÄSSIG SEIN ? verwirrt ist es jemanden schon mal so ähnlich gegangen, oder weis wer genaueres ?
ConvoyBuddy
Die vorgegebene Einschränkung auf Überführungs- und Probefahrten ist altbekannt unst steht ja so auch im Zulassungsantrag für Kurzzeit-Kennzeichen.

Aber woher hast Du bzw. der Polizeibeamte den Blödsinn mit "nur gelernte o. geprüfte kfz mechaniker bzw. meister" ??

Davon steht kein einziges Wort in den Vorschriften.

Gegen die Anzeige kannst Du ruhig vorgehen. Ob das eine SChutzbnehauptung ist oder war, entscheidet dann das Gericht und nicht irgend ein Streifenhörnchen.
daniel1818
da wo ich herkomme sind immer Polizisten da aus bamberg , die dann bei uns wie eine art praktikum machen . der hat mich gestern dann noch zugeschwallt . wir haben bestimmt über eine stunde diskutiert , das dann auf der polizei weiter ging , weil ich mich über den Polizisten beschweren wollte (sinnlos)
Manu
Tu mir und den anderen lesern einen gefallen und überdenke deine Ausdrucksweise bevor du einen Beitrag sendest... sonst mach ich das schneller dicht als dir lieb ist.
daniel1818
schon geschehen (man muss ja nur reden mit mir)
D-Kadett
Also ich wurde auch schon 2mal mit Kurzeitkennzeichen angehalten und hatte keine Probleme.Die haben immer gleich gewusst das ich irgendwo auf Treffen war!Durfte deswegen immer gleich pusten ob ich noch Alkohol im Blut habe. fröhlich
Ich denke mal es kommt immer sehr stark drauf an wie man mit den Polizisten umgeht,wenn man ruhig und freundlich ist bekommt man eigentlich selten Probleme!
Silverflash
ja so sind die Deutschen polizisten aber sie machen auch nur Ihren Job
ich weiß ab und zu sind sie zu pingelig aber man sollte immer vorsichtig sein was man dennen sagt beim nächsten mal überlegen und am besten die sache einem guten Rechtsanwalt geben ich spreche aus erfahrung das kann helfen vor den punkten
daniel1818
ich hab alles versucht hab mich auf dumm gestellt (hab es aber echt nicht gewusst was er von mir will) dann auf tut mir leid , und als das alles nichts brachte , kam das TIER in mir durch und ich entwickelte die Lmaa haltung geschockt
Silverflash
ja das ist nicht so gut wie gesagt such dir einen guten anwalt der kann dir vieleicht helfen mir hat meiner auch schon oft geholfen sonst hätte ich bestimmt schon mal den lappen abgegeben
Champagner-D
Die haben genau richtig gehandelt, da deine Aussage völlig 6 war, wenn ich mir diese Kennzeichen besorge, dann les ich mir doch wenigstens mal den Fahrzeugschein den du selbst unterschrieben hast durch, selber schuld, auch wenns hart klingt
daniel1818
das mag ja stimmen aber ich bin jeden tag unter,auf, über und neben der kiste gelegen und habe geschraubt das mir die finger glühen .also hab ich das auto zum richten überführt oder nicht ?
Devil2k
Dann sagt man halt das man ne Probefahrt gemacht hat, aber : "Isch war ma Omma besuche und Käffsche drinke" iss wohl bissl was anderes. Wenn man mit den Polizisten ruhig und sachliche redet, dann kontrollieren die schnell mal alles und man darf weiterfahren. Wenn man natürlich gleich nach ausreden sucht, oder auf die Barrikaden geht, dann suchen die weiter bis die was finden.
Ich kann nur sagen: Selber Schuld!
Aber kommt ja hier in letzter Zeit scheinbar in Mode nur über die Polizei zu meckern, wel man selber ja sooo unschuldig ist und nie was falsches gemacht hat.
CoscasTR
was ist denn mit den Ganzen Karren auf den Opeltreffen , die kommen teilweise 500 km angereist mit den Schildern , gilt da die Ausrede mit der Überführung obwohl die Eindeutig zum Zelten da sind ( wegen zeltsachen inner Karre usw.), bekommen die auch ne Anzeige wenn sie Angehalten werden ?

Simon
ConvoyBuddy
Mit "aber die anderen" kannst Du weder erfolgreich gegenüber einer Polizeistreife bei Vorhalt einer VkOWi noch gegenüber einem Richter im Widerspruchsverfahren argumentieren.



Wenn argumentiert wird, dass als Folge der Ausstellung des Fahrzeuges bei einem Treffe ein Verkauf beabsichtigt sei, ist das Kuzzeitkennzeichen für diese Fahrt völlig korrekt beantragt worden:

Zitat:
... als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit ...

(Auszug aus § 28 Abs. 1 StVZO)

Zu den von Dir angesprochenen Punkten etc. wüsste ich gerne die bundeseinheitliche Tatbestands-Kennziffer, die bei einer VkOWi-Anzeige grundsätzlich anzugeben ist.

Eigentlich greift hier m.E. nämlich nur ein Tatbestand:
Zitat:

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen
181 Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen 10 €
daniel1818
ich hab es nicht so mit den beamtendeutsch . kann mir das bitte jemand übersetzen (das letzte) Augen rollen
ConvoyBuddy
Du hättest wenigstens zitieren können, was Du nicht verstanden hast !

Das letzte war der Auszug aus dem Tatbestandskatalog mit der Kennziffer 181.

Danach wären für Deinen Verstoß 10 Euronen Verwarnungsgeld und 0 Punkte angesagt.

Wenn Dir eine VkOWi (Verkehrs-Ordnungswidricgkeit) zur Last gelegt wird, erhältst Du normalerweise irgendwas Schriftliches. Dort steht dann normalerweise auch die Kennziffer drauf.

Hat man Dich vor Deiner Äußerung mit der Oma darauf hingewiesen, daß Du Dich zur Sache nicht äußern mußt? Wenn nicht, ist Deine Äußerung rechtlich unwirksam und das Verfahren an sich wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers zu beanstanden.

Ich spreche auch kein "beamtendeutsch" und bin auch kein Beamter oder Jurist.
Die einfachen hier zitierten Texte sind bei durchschnittlicher Kenntnis der deutschen Sprache (spätestens beim zweiten Durchlesen) auch verständlich.
McDonalds-Parkplatz-Deutsch reicht dafür nicht ganz ..... Augen rollen
verleinix
Win ich damlas meine Kadett auf 16V Umgebaut habe und wir von Dortmund nach Marzling über Nürnberg nach Schnaittenbach gefahren sind, haben uns am Ortsausgang von Schnaittenbachdie FrundlichenHelfer angehalten und Kontrolliert. Meine Freundin ist nämlich mit 64 aus dem Ort gekommen und wir habe nur 20 Teuro bezahlt und gut war (Hätte aber 25 Teuro gekostet). Der Polizist war sehr Freundlich und er wollte nur noch wissen wo wir noch hoin wollen. Habe ihm gesagt zu WDS-Tuning und dann nach Hause. Damit war die sache erledigt. So weit meine Erfahrungungen mit Kurzzeit Zulassung.

MFG
Albert (verleinix)
bodenlack
welche paragraphen wurden denn angeführt?

hab keine gefunden, die 3 punkte rechtfertigen.
schreib doch einfach mal die paragraphen in den thread.

könnte es nicht sein, dass dein kennzeichen abgelaufen war? das gibt 3 punkte..
daniel1818
nein , ich hätte bis freitag 24 uhr fahren können , und ich wurde so auf ca. 20uhr angehalten . ich weis bis jetzt nicht was noch kommt aber sicher ist das ich 3 anzeigen bekomme . eine von der polizei wegen fahren mit den nichtangemeldeten auto , dann eine von meiner versicherung wegen versicherungsbetrug, und eine vom vater staat wegen steuerhinterziehung . aber zurzeit haben wir noch wilden schriftwechsel . mal gucken wie des weitergeht
Kleine-Klappe
Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung wäre eine Straftat. Da wäre es sehr ratsam einen Rechtsanwalt zurate zuziehen.