Ive
Hallo zusammen!
So,nun nach dem Schweißen und Lackieren baue ich meinen Kadetten wieder zusammen.
Alles prima,bis auf die Sache mit den Nebellichtern...
Und zwar hätte ich gern im Grunde eine GSi-Stoßstange ohne Nebellichter.
Vorhanden,und totgeschmissen wird man aber mit Stoßstangen mit Neblern.
Ok,dann würd ich mir auch so eine an meinen Kadetten schrauben.
Da ich aber dunkle Scheinis und graue Blinker haben werde,müssen die Neblers natürlich auch dunkel sein.
Nur wo krieg ich die weg? Wer stellt die her (falls es diese gibt) ?
Thanx für eure Antworten!
Ive
Speedygonzales
Gibt es leider nicht zu kaufen, da hilft nur selber bauen (schwärzen). Kannst die originallen seht leicht öffnen, sind nicht geklebt!
Bevor es wieder Tüv Diskusion gibt, es ist dann natürlich ohne Tüv.
Shootersau
MIt was für nem Zeug macht man sowas. Kannste was empfehlen?
Ive
Hm...das hatte ich mir gedacht.
Shit.Ja selber bauen...
Dunkel würd besser aussehen,bei nem silbernen Kadetten,ich will Kontraste.
Hat denn das hier schon mal jemand gemacht?
Gruß-Ive
Speedygonzales
Ich habe es mit Schwarz Matt gemacht.
mechanicles
Hallo !
Es hilft auch wenn du das Glas außenherun schwarz machst
Also nicht das Gestreifte Steruglas sondern das glatte bis zum Gehäuse .
Da hat der Tüv nicht´s gegen - ganz schwarz werden die Nebler damit leider net .
Siehe (leider nur Originalbild)
-
Gruß
Interceptor
Kenne das nur von den normalen Neblis beim Kadett E. Hab da die kompletten Scheinwerfer zerlegt, den Spiegel entfernt und dann das innere Gehäuse mattschwarz lackiert. Danach alles wieder zusammengebaut, das Licht eingestellt und gut wars.
Der TÜV kann da eigentlich auch nix gegen sagen, weil lichttechnisch ist ja alles beim alten, man hat ja sozusagen nur das original graue Gehäuse nur schwarz eingefärbt....
mechanicles
@ Interceptor
das ist auch ne gute möglichkeit - werd das gleich morgen zum schwarzen außen nachholen
Gruß
Stance53
ich schiebe das mal in die stvo-freie zone,da das entweder illegal oder am rande dessen ist.
dunkle nsw gibts leider nicht zu kaufen...
Ive
Ja dann danke für die Antworten!
Bin wieder mal etwas schlauer geworden...
Mal sehen,was ich machen werde!
CARAWAHN
@Stance
warum muss das denn hier stehen?
Wenn man die Nebelscheinwerfer so umlackiert das man nur Bereiche umfärbt die NICHT zur Richtung oder Streuung des Lichts zuständig sind ist das noch nicht einmal eintragungspflichtig. Du "veränderst an der eigentlichen geprüften Einheit ja nix.
Wenn einer andere Infos und Beweise für einen Denk/Wissensfehler meinerseits hat bitte melden
Achso:
Wenn man seine Scheinwerfer oder Gehäuse innen lackiert sollte man aber den Lack anschleißend einige Minuten im Bachofen bei ca. 100° tempern. Ohne Reflektor versteht sich. Die meisten Lacke gasen nämlich aus und das schlägt sich dann auf dem Reflektor nieder. Und den kann/sollte man nicht putzen.
@Ive
warum fragste nicht direkt
Gruss Michael
Excalibur
| Zitat: |
Original von CARAWAHN
@Stance
warum muss das denn hier stehen?
Wenn man die Nebelscheinwerfer so umlackiert das man nur Bereiche umfärbt die NICHT zur Richtung oder Streuung des Lichts zuständig sind ist das noch nicht einmal eintragungspflichtig. Du "veränderst an der eigentlichen geprüften Einheit ja nix.
...l |
So, nun paßt es auch in die STVO-Freie Zone
GSi_Nattel
@Excalibur: Musstest du die Nebelscheinwerfer eintragen lassen? Bei mir hat der Prüfer das selbe gesagt wie CARAWAHN oben, nur mit ein paar anderen Worten. Meine Nebelscheinwerfer waren originalerweise gelb und diese gelben Bereiche habe ich schwarz gemacht. Der Prüfer hat gemeint das diese Fläche eigentlich gar nicht gebraucht würde und ich sie von ihm aus auch lila mit rosa Streifchen machen könnte, solange ich nicht den eigentlichen Reflektor mitlackiere.
Ive
@ Carawahn:
...weil ich spontan auf die Idee kam!
Deswegen habe ich es So nicht angesprochen
Davon abgesehen hat sich die Sache mit den Lichtern erstmal erledigt...Mal schauen,ob es in Zukunft nochmal in Frage kommt.Bin erstmal froh,daß die Kiste soweit rostfrei ist.
W. hat den Wagen auseinandergenommen+geschweißt,ich habe die übrige (Drecks-)Arbeit gemacht...
Ist ja nicht so,daß ich mich von vorn bis hinten bedienen lasse
Bis denn dann!
Gruß-Ive
BigMcDonalds
Ich frage mcih in diesem Fall ist es Legal oder nicht.
1. Es ist ja so, dass die Scheinwerfer verbaut sind. Jedoch ist keiner dazu verpflichtet diese auch zu verwenden bzw. zu besitzen. Und so lange man dies eben nciht tut, kann einem doch auch keiner was, oder?
2. Sieht man jedoch anders, so ist es eine nicht erlaubte Veränderung an einem Beleuchtungsgut. Somit wäre es möglich, dass die ABE fürs Auto abläuft.
Also was ist nun richtig.
Gruß Chris
242
Es ist so, daß jegliche Änderung am Scheinwerfer zu einem Verlöschen der ABE führen kann.
Da der Scheinwerfer als komplettes Bauteil geprüft wird und nicht in seinen Einzelteilen, ist eine Veränderung jeglicher Flächen in und am Scheinwerfer streng genommen illegal.
BigMcDonalds
dennoch , sind es aber Sonderbeleuchtungen, wo man nicht verpflichtet ist, diese einzubauen/zu verwenden.
Doi Mudder
aber wenn sie verbaut sind müssen sie auch funktionieren oder sehe ich dass falsch ?
BigMcDonalds
| Zitat: |
Original von Doi Mudder
aber wenn sie verbaut sind müssen sie auch funktionieren oder sehe ich dass falsch ? |
Genau das ist die Goldene Frage.
Wenn sie nciht verbaut sind, funktionieren sie ja auch nicht.
Und nur weil ich die drinne hab, heisst es noch nciht, dass diese auch angeschlossen wurden.
Gruß Chris
chris_ocl
Das ist keine goldene Frage: Wenn sie verbaut sind, müssen sie in ihrer Funktion funktionieren. Sonst ausbauen oder abkleben.
Jeder TÜV wird dir diese bemängeln, wenn sie nicht funktionieren. Abkleben reicht aber (hat mein alter Herr mit seinen NSW gemacht, da die auch nicht richtig funktionieren).
Gruß
Chris