Parken ohne Parkschein?

flo
Was kostet mich das?
crusher
ohne Parkuhr sinds 5 €
Ohne Parkschein mhh schätz mal 20-30€

greetz crusher
Moppel
hab letztens bei ebay ne mitlaufende parkscheibe gesehen kostete glaube ich so ca. 20 €

mfg moppel
Champagner-D
Also wenn ich bei uns ein Ticket zieh und drüber bin, kostet es 10€, wenn ich keins zieh kostet es 5€
G-SezZ
jo....und wenn man vor hat den ganzen tag zu parken, is man ohne ticket sowieso günstiger dran smile

wegen mitlaufender uhr: die gibts glaub auch bei conrad un da kostet se net so viel mein ich...
der sinn in dem ding is eigentlich dass se wie ne normale uhr läuft, und du sie ausschalten kannst wenn du pakst, und danach wieder an Augenzwinkern

aber ne parkscheibe brauch man bei uns eiegtnlich eh nimmer...entweder is parkverbot, nur anwohner, oder es steht gleich n automat da un kassiert-.....
Devil2k
Vorallen Dingn sind die Politessen nicht so blöd 7und fallen auf diese Uhren rein. Wenn ein auto beim 2ten Rundgang immer noch auf dem selben Platz steht, dann schauen die auch mal genauer hin. Ist nämlich so, wenn die Parkzeit auf 2 Stunden begrenzt ist, dann darf man nach diesen 2 Stunden nicht einfach die Uhr weiterdrehen, sondern muss umparken Augenzwinkern
Talin
Wie Champagner-D schon sagte, ist es günstiger, den Parkschein oder Parkuhr gleich ganz weg zulassen, wenn man genau weiß, dass es länger dauert. Parkscheibe weiterdrehen ist nicht erlaubt, aber wer hält sich da schon drann . großes Grinsen
Ich mach das hin und wieder auch so.

Mit den selbst weiterlaufenden Parkscheiben wäre ich Vorsichtig. Wenn die das merken, kanns ganz schön teuer werden und das merken die recht schnell. Also lasst die Finger von solch Zeugs.
eKadetti
Und wie ist das mit nem weiteren Parkschein nachziehen? Muss man dafür auch umparken oder ist das erlaubt?
Champagner-D
Wenn die Parkzeit nicht begrenzt ist dann geht das
eKadetti
Achso ja, is ja eigentlich auch klar.
Talin
Parkschein nachziehen darfst du. Du bezahlst ja für die Zeit, die du da stehst. Da gibt es keine Zeitbeschränkung.
Devil2k
Nicht ganz, bei uns steht am Automat: Höchstparkdauer 4 Stunden. Auf dem einen Parkplatz sogar nur 2 Stunden. Die haben extra ne zusätzliche Politesse eingestellt damit die noch besser kontrollieren können unglücklich
Talin
Stimmt! Jetzt wo du es erwähnst, fällt mir ein, dass ich sowas schonmal gesehen habe. Aber hier bei uns in der Gegend kenne ich kein Automaten wo etwas mit Höchstparkzeit steht.
Aber nachziehen darf man dann auch auf jeden Fall, solange die Höchstparkzeit nicht überschritten wird.
ConvoyBuddy
Da in Deutschland ja jede Kleinigkeit durch Gesetze oder Verordnungen geregelt ist, kann man nachlesen, daß zwischen Überschreitung der bezahlten oder eingestellten Parkzeit und dem Parken "ohne" kein Unterschied gemacht wird.

Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe
- bis zu 30 Minuten 5 €
- bis zu 1 Stunde 10 €
- bis zu 2 Stunden 15 €
- bis zu 3 Stunden 20 €
- über 3 Stunden 25 €

Die mitlaufende Uhr ist ein heißes Kapitel ... besser Finger weg.

Das Nachwerfverbot an Parkuhren bzw. das Verbot des Nachstellens der Parkscheibe ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Satz 1 StVO.
Um auf dem Parkplatz nochmals parken zu dürfen, müsste ein erneuter Parkvorgang begonnen werden. Dieser kann nur durch Wegfahren und erneutes Hinstellen erfolgen, wobei eine Runde um den Block durchaus ausreichend sein dürfte.

Zitat:

§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, so darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt,
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und
2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Wo in dem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone Parkuhren oder Parkscheinautomaten aufgestellt sind, gelten deren Anordnungen. Im übrigen bleiben die Halt- und Parkverbote des § 12 unberührt.

(3) Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden
1. beim Ein- oder Aussteigen sowie
2. zum Be- oder Entladen.
Talin
Und wie stellen die fest, wie lange man ohne Parschein oder Parkscheibe länger gestanden hat?
ConvoyBuddy
Das ist doch wohl simpel.

Entweder mit Strichmarkierungen auf Asphalt und Reifen oder durch einfaches Aufschreiben der Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge. Was bei der nächsten Runde noch steht, ist fällig.
Opel Kadett E GT
Hy,

das gleiche Problem haben wir an der Berufsschule, da gibt es ganze 10 Parkplätze für knapp 100 Schüler mit auto :-/ naja die aus meiner Klasse stellen auch immer Ihre Fahrzeuge um, also tauschen sie untereinander aus. Bis jetzt ging das auch gut bis gestern. Da kahm ne Politesse und meinte das sich Anwohner beschwert hätten das keine Parkplätze mehr da währen und das das umstellen "verboten" währe. ALso ich hab gelernt in der Fahrschule das sobald das auto bewegt wurde, und wenn man blos aus und wieder einparkt bewegt wurde und man daher nicht belangt werden kann. Wie is das den wirklich? Ansonst währe es ja geld macherei oder nicht? Naja ich weis ned wie´s im Gesetz steht aber in deutschland gibt so viele Gesätze, da wundert es mich nicht wenns auch eins zum Scheissen gibt *lach*

Gruß

Dennis