Schatzmeester
tach!
ich hab da mal ne frage, vielleicht kann mir da ja einer von euch mal nen bisschen licht in die sache bringen!
ich hatte mit meinem auto vor 4 monaten nen unfall (auto schrott :-( )dabei gab es leichte personenschäden, nu hab ich meinen starfbefehl bekommen und da steht drin, 40 tagessätze à 40 eurozen, mein einkommen wure geschätzt!
nach welchen kriterien wird sowas geschätzt? weil ich nie im leben nen einkommen von 40 eu's pro tag hab!?! da greif ich mir leicht an den kopp!
und mein zeuge, für fehlende bremswirkung steht nicht mal auf der liste der zeugen! sollte ich da nun noch was unternehmen?!
auf jedenfall hat es mich ziemlich angekackt wegen der möhre!
Champagner-D
Das ist nach deinem Beruf ausgelotet. Je mehr du verdienst, desto höher wird der Tagessatz angesetzt, richtet sich aber auch nach der Schwere des Vergehens. Da wird nicht das als tagessatz anesetzt was du täglich verdienst
Schatzmeester
du ich verdien nichts, niente nade nothing!
Talin
Die Angaben sind zu mager, um dazu eine Aussage machen zu können.
Damocles
bissl spät aber man kann ja nicht alles aufeinmal
bei personenschäden greift eigentlich immer die kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung ein.
dadurch das du eine geldstrafe bekommen hast würde ich mal sagen der tatvorwurf besteht mit dem argument des gefährlichen eingreifens in den strassenverkehr?
würde mich persönlich mal interessieren wie die sache ausging/geht.
btw bin Versicherungskaufmann i.A.
Greez
Damocles
d-estate
Das hat nicht viel mit dem Verdienst zu tun,sondern mit der Schwere des Vergehens.
Ich hatte 2002 auch einen Unfall mit Personen-Schaden und 2003 bin ich verurteilt worden:
3Monate Fürherscheinentzug und 30 Tagessätze a30€, meine monatlichen Einkünfte zu der Zeit waren 240€ Bafög und 100€ Taschengeld.
Bei mir war der Vorwurf: Gefährlicher Eingrif in den Straßenverkehr. Die wollten mir sogar komplett den Führerschein entziehen. Das aber auch nur,weil der Polizist die Unfallzeichung total übertrieben dargestellt hat und eine Zeugin unsinn erzählt hat,bzw der Polizist die Aussage von ihr falsch aufgeschrieben hat.
Stance53
was seid ihr denn nur für schlümme finger?????
tztz,sowas............*flücht*
Talin
Also der Tagessatz sollte sich normalerweise nach der Höhe des Einkommens richten. Dafür ist das ja so geregelt. Für jemanden, der im Monat 2000 Euro verdient sind beispielsweise 1000 Euro Strafe nicht so schmerzvoll wie jemand der 1000 Euro verdient. Eigentlich richtet sich nur die Anzahl der Tagessätze nach der schwere der Tat.
@Schatzmeester
In irgend einem Anhörungsbogen oder ähnliches hätten die nach dem Einkommen fragen müssen. Wenn dann kein Einkommen angegeben wird, wird das Einkomme anhand deines Berufes geschätzt.
Schatzmeester
danke talin, aber so nen bogen hab ich nie gesehen!
hab einfach widerspruch eingelgt und die sach fast geviertelt!

is auf jeden fall schon besser, aber immer noch nen bisschen geld!
mfg schatzmeester
ConvoyBuddy
Vor Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens
muß dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
juergen
Normal werden Bußgelder nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem Tatbestand veranschlagt. Deshalb gibt es oftmals auch die Alternative den Tagessatz im geschlossenen Räumchen abzufeiern. Da deine Versicherung nicht aufkommt muß dir schon eine Grobfahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden sein ( Alkohol am Steuer zb. wäre so ein grobfahrlässiger Verstoß ). Wie dem nun auch letztlich sei, sei froh das es nur leichte Personenschäden gegeben hat. Wenn du einen Tot fährst....weiß nicht ob ich dann noch glücklich durchs Leben ziehen könnte.
ConvoyBuddy
Richtig.
Bußgelder werden nach dem Tatbestand festgelegt.
Hier geht es aber um eine Geldstrafe.
Und 40 Tagessätze bedeutet auch, daß Du für 40 Tage einfahren darst, wenn Du nicht zahlst! Danach wäre die Sache auch erledigt.
Wenn Du ein Bußgeld nicht zahlst, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden, die den zu zahlenden Betrag nicht mindert.
Bei Geldstrafen wird
- der Strafrahmen (Anzahl der Tagessätze) durch den gesetzlich für diesen Tatbestand festgelegten Rahmen unter Berücksichtigung der Schwere des Vorwurfs verhängt
- der Betrag der Tagessätze durch das - in Ausnahmefällen geschätzte - Einkommen festgesetzt.
Da Personenschäden vorlagen, dürfte es sich um den Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung handeln.
| Zitat: |
StGB § 229 Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
vegination
also ich kann nur sagen, wenn man nit Rechtschutzversichert, is man hier im Deutschen "Rechtstaat" verloren, denn ich hab den Glauben an Recht und Ordnung verloren. War auch schon vor Gericht und durfte noch nit mal Aussagen, weil der Richter eh schon seine Meinung über mich hatte und was ich zu sagen hatte war ihm egal. Meine Anwältin meinte nur, wir hätten nen frauenfeindlichen Richter erwischt, aber da ich nit versichert war, konnt ich´s mir nit leisten dagegen anzugehen. Also wer auf faire Urteile hofft, muss drauf hoffen, dass der Richter nix gegen ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte Automarke oder Frisur hat und keinen schlechten Tag hat!!!
ConvoyBuddy
Und wenn Du trotz Rechtsschutz den falschen Anwalt erwischst, hast Du erst richtig die Arschkarte.
Wenn Du in München lebst und dort einen (guten) Anwalt einschaltest, das Verfahren aber in Hamburg durchgeführt wird, wird der Dich nicht in Hamburg vertreten. Das läuft dann per Untervollmachtund die Prozeßvertretung hat dann vielleicht gerade die größte Pfeife seines Standes. Dieses Glück hatte ich mal ...
Seit dieser Zeit habe ich alle meine Verkehrssachen (nur Bußgeld-Widersprüche, keine Strafsachen) selbst in die Hand genommen und bin dabei immer gut gefahren. Die RS-Versicherung hat nur für (seltene) Rechtsberatungen ohne Prozeßvertretung zahlen müssen.
juergen
nun, Frauenfeindlicher Richter, Autofeindlicher Richter etc. ist jetzt leicht daher gesagt. Natürlich kommt es bei Menschlichem Umgang leider immer auf die Tagesform an. Der eine kann trotz schlechter Laune fair und freundlich zu anderen sein, ein anderer wieder läßt seinen Unmut da aus, wo es nicht angebracht ist. Letztlich jedoch kommt es natürlich gerade im Prozeßfall auf deinen Anwalt/in an. Was der/die da so für dich herauspauken kann. Und was eine Rechtschutzversicherung betrifft...die finde ich persönlich schon ein Muß. Die 12 oder 13 Euro pro Monat sollte man schon investieren. Es braucht ja nur mal deinem Nachbarn ein Pups quer zu stehen und schon hast du irgendeinen Krempel am Hals. Wo wir dann wieder bei den schönen Zwischenmenschlichen Problemem wären.
Schatzmeester
die sache hat sich jetztschon mehr oderweniger erledigt!
hab shon zwei wochen des fahrverbotes hinter mir und in sachen geld haben die mich nochmal bes hissen! ich sag nurJVEG!!! *kotz*
da laeuft jetzt aber noch ne pruefu gder kosten! ( wollen mir 1300 euro fuer div. entchaedigungen in sachen informationsbeschaffung abknoepfen!!!)
die typen spinnen doch!!! naja sind a alle irgendwie mt den gruenen verwandt!