Apollo
Hallo!
Möchte mein Kadett E Cabrio jetzt wieder zulassen. Leider ist meine AU seit dem 31. Mai abgelaufen. Kann ich ihn trotzdem zulassen oder muss ich erst eine neue AU davor machen lassen? Die HU ist noch bis Ende Juni gültig.
Gruß Apollo
Gonzales
nein kannst du nicht.brauchst ne neue
Apollo
Ok. Kann ich mir denn ein Kurzzeitkennzeichen holen und dann damit zum TÜV fahren?
Andy601
ich würde es einfach mal versuchen, da keine AU-Plakette mehr geklebt wird. es sollte jedoch nirgends drauf stehen
Frisco-2.0
Also so einfach wird das micht mehr mit dem Anmelden in deinem Fall!
Seit diesem Jahr müssen AU und HU auf das gleiche Datum gefallen sein.
Wenn da einige Zeit zwischen liegt, d.h., dass deine AU abgelaufen ist, aber HU noch besteht, so ist auch die HU hinfällig.
Umgekehrt sieht es genau so aus.
Also MUSST du leider beides neu machen, da geht nix mehr drum herum.
Bei dem golf meiner Schwester war das genau der gleiche Fall wie bei dir.
Da musste beides neu gemacht werden, da gibt es keine Diskussionen.
....schöne neue Gesetzeswelt.
kadett-gsi-driver
Also da die au bei der HU gemacht wird brauchst du keine AU sachen jetzt noch vor legen. Nur den Tüv schein. Deine nächste AU ist eh in dem Monat des neuen HU datums daher brauchst du bis zum nächsten HU nix. Mein kollege war auch dieses jahr anmelden und war auch sehr erstaunt das es so ist und der Tüv sagt auch wenn die AU abgelaufen ist wird die bei der nächsten HU mit gemacht.
Gonzales
die au und hu stehn jetzt aber auf dem selben zettel. also vorzeigen muss man die au in dem sinne also noch serwohl
Plat00n
Kann bestätigen das man die AU nicht mehr vorlegen muss sondern nur die bescheinigung der HU, weil es ohne AU ja auch keine HU geben würde.
Frisco-2.0
Weiß nicht, was ihr da träumt, aber als ich im Mai meinen California angemeldet habe hieß es, dass man beider vorzeigen muss, sofern es in diesem Jahr noch keine neue HU gab!!!!
Gonzales
ich schrieb auch das die hu und au auf dem selben zettel nun sind. also zeigt man eine au vor. ganz ohne gibts keine anmeldung
Plat00n
es sind aber nicht 2 zettel so wie vorher
Frisco-2.0
Nein, aber wenn keine AU bestanden würde, dann würdest du erst gar keinen TÜV-Zettel bekommen...

...kapisch?
kadett-gsi-driver
Ne es geht so. Sogar wenn die AU abgelaufen war,ist braucht man auch keine neue machen sondern die wird auch bei der HU neu gemacht. Aussage von den sheriffs,Tüv Nord und KÜS.
Am besten beim kreis fragen...
Apollo
Habe gerade mal auf der Internetseite von Münchens KFZ-Zulassungsstelle geschaut. Dort steht nur was von einer gültigen Hauptuntersuchungsbescheinigung die man mitbringen muss. Aber nichts von der AU-Bescheinigung. Ich meine, die habe ich ja noch und die AU ist ja gerade auch erst eine Woche abgelaufen und er stand jetzt fast zwei Jahre abgemeldet in der Garage. Da kann sich ja eigentlich nicht viel an den Abgaswerten verändert haben. Die Abmeldebescheinigung muss ich ja eh mitnehmen.
AsciFan
Bei mir wollten die den Au Zettel auch nicht sehen .
MFG
BennibzwTim
| Zitat: |
Original von Gonzales
die au und hu stehn jetzt aber auf dem selben zettel. also vorzeigen muss man die au in dem sinne also noch serwohl
|
Seltsam, ich war gerade am Mittoch bei der KÜS mit meinem blauen zur HU. Ohne Mängel
Hab aber nach alter Väter Sitte zwei Zettel kekommen - einen für die HU und einen Für die ASU.
Scheint wohl so daß je nach Region oder Prüforganisation verschiedene Süppchen gekocht werden, wie so oft wenn es um solche Sachen geht
Apollo
Also es stimmt! Da die AU und die HU ja jetzt zusammen sind, kann man sein abgemeldetes Fahrzeug auch mit einer abgelaufenen AU zulassen. Allerdings muss die HU noch gültig sein, das ist ja klar.
nr1ebw
| Zitat: |
Original von BennibzwTim
...einen für die HU und einen Für die ASU... |
ASU ??? Die gibt es seit 20 Jahren nicht mehr.
BennibzwTim
| Zitat: |
Original von nr1ebw
| Zitat: |
Original von BennibzwTim
...einen für die HU und einen Für die ASU... |
ASU ??? Die gibt es seit 20 Jahren nicht mehr. |
Seit 17 Jahren
Im Übrigen ist der Begriff Abgassonderuntersuchung für Fahrzeuge die nicht mal unter Anlage XXIII von §47 fallen ( also NICHT als Schadstoffarm gelten) nie abgeschafft worden.
Daher hab ich keine Probleme damit im Zusammenhang mit dem 18E von ASU zu reden.
Glaubst Du mir das so oder muß ich Dir erst noch meine AU- Prüfberechtigungen zukommen lassen?