Neuregelung HU/AU seit 01.01.2010 Frage dazu

Kadettfreaks Gadebusch
Hallo, ich will Morgen mein Cabrio wieder zulassen, jedoch finde ich die AU Bescheinigung nicht und HU ist ja im Brief eingetragen. Nach der Neuregelung zum 01.01.2010 ist ja die AU nicht mehr einzeln sonder in der HU inbegriffen.
Muß ich nun die AU Bescheinigung vorlegen oder nicht?
Weil jetzt nochmal AU machen obwohls nimmer ist wäre ja auch unlogisch oder?

MFG
BJ Hunnicutt
Kommtauf den Zulassungsbezirk an. Bei mir mußte die AU Bescheinigung vorhanden sein und es wurde auch wieder eine AU Plakette draufgepappt. Das mit der Neuregelung gilt nur für AU/HU die in diesem Jahr gemacht wurde.

Thema wurde hier schon mehrfach besprochen.
kadettd-psycho
Normal ist es so das du die AU dann neu machen musst,oder dir ne neue Bescheinigung holst falls du weisst wo die letzte AU gemacht wurde müsste die Archifiert sein und du könntest dir ne Kopie davon geben lassen.
Wenn du sie neu machst gilt sie nur bis zum nächsten Tüv Termin.
Wenn du also z.B. im halben Jahr zum Tüv musst gilt deine jetzt neu gemachte AU nur nen halbes Jahr.
kadett-gsi-driver
Also hier geht es ohne AU da AU in der HU jetzt ist. Ruf doch einfach mal an beim kreis.