Ex Kadett E Cabrio :-(

  • #2

    Oh Gott na das wa ja ein treffer. Der schöne E, da is ja alles hin . . . . .
    Mein herzliches beileid. . . . wenn die Vorfahrt genommen wurde trifft deinem Kumpel ja keine schuld.
    Aber ein hass hätte ich trotzdem auf Ihn.
    Hoffe die versicherung zahlt einen anständigen preis.

    O P E l
    ordentlich power ewig leistung


    JAGE NICHT WAS DU NICHT TÖTEN KANNST

  • #3

    Das is nur ein Auto. Sei doch froh dass ihm nix passiert ist. Was kann er dafür wenn ihm jemand die Vorfahrt nimmt. Das hätte ihm auch passieren können.

  • #5

    Ja ihm ging es gut. Ist jetzt auch schon über ein Jahr her nur war lange hier nicht mehr aktiv. Ja nach einem Jahr Gericht Streit hat die Versicherung bezahlt. 1700 Euro gab's... Die Frau die die Vorfahrt genommen hatte meinte er war zu schnell und sie wäre von der tiefstehenden Sonne geblendet worden. Blöd war nur das es kurz zuvor geregnet hat und total bewölkt war wie es ja auch auf den Fotos oben zusehen ist.

  • #6

    Tja für solche Fälle hab ich meine Onboard Kamera. Da kann ich genau nachweisen wann ich wo wie schnell gefahren bin und wie das Wetter augenscheinlich war :) ich liebe das ding.

  • #7

    Wie kann die denn die Geschwindigkeit aufnehmen?
    Sind die Dinger nicht verboten wegen Privatsphäre kram?
    Und war es nicht so das sie nicht als Beweis vor Gericht gelten?


    Schade ums Cab. Aber wichtig ist nimand ist verletzt.

    8)Straße Trocken, drauf den Socken! 8)


    Hompage

  • #8


    Weder noch. Solange die Kamera am Zündungsplus hängt, ist es erlaubt. Am Dauerplus wäre es unerlaubte Überwachung des Öffentlichen Raums. Und der Richter kann entscheiden, ob er das Video als Beweismittel zulassen will.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #10

    Moin moin


    Eine Onboard Kamera ist nicht verboten , es gab lestens sogar eine Reportage im Fernsehen da haben sie gezeigt das Taxifahrer auch schon mit den Onboard Kameras fahren damit sie bei einen Unfall ihre Unschuld zu beweisen konnen .

    Einmal editiert, zuletzt von Nur noch als Gast hier ()

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