Transport notwendig?

  • #1

    Hallo,


    ich hab en Kadett der stillgelegt ist, und nun von A nach B muss. Kann ich das mithilfe eines Kennzeichens (welches?) machen oder muss ich den auf einen Anhänger laden und fahren oder geht es auch mithilfe einer Stange, dass ich den hinterher ziehe?
    Grüße

  • #2

    Ohne Kennzeichen (und damit Versicherungsschutz) darfst du den nicht mit Seil oder Stange abschleppen. Hänger geht immer. Eine andere möglichkeit wäre auch ein Kurzzeitkennzeichen. Gilt 5 Tage lang, kostet nur einiges, besonders an Versicherung. Oft kassiert die Versicherung aber nichts, wenn du den Wagen z.B. zum Kaufen irgendwo abholst udn den anschließend bei denen versicherst.

    Hier geht's zu meinem Cabrio...
    Auch auf Facebook ;-)


    Aktueller Status: Beim Lackierer!

  • #3

    Also ich schleppe meine Autos immer mit der Stange ab.Das einzige was die Grünen dann sehen wollten bis jetzt,ist ob ich einen LKW Führerschein hab.
    Ich hatte damit noch nie Probleme.

  • #6

    Also Ich hab das von den Netten in Grün so erklärt bekommen.Da ich das Auto nicht ABschleppe sondern SChleppe.


    Der Unterschied liegt darin,Abschleppen ist wenn ein Auto wegen eines Defektes liegen geblieben ist.Schleppen ist ein nicht angemeldetes Auto ziehen.


    Bei Abschleppen ist das Auto über sein eigenes Nummernschild verichert.Beim Schleppen über dsas zu ziehende Auto.


    Ich schau mal in der StvO nach und schreib den genauen Text,wenn ich etwas finde.

  • #7

    Um ganz sicher zugehen 5Tages Schilder holen oder versuch von einer Befreundetetn WErkstatt Rote Nr zu bekommen.


    "Diese spielchen mit abgemeldet und per Stange schleppen sind mir persönlich zu heitel, mal heist es vonden Grünen ist ok brauchst nen Hängerschein und mal heist es ist nicht versichert und daher Illegal, von daher nur mit Kenzeichen und Versicherungsschutz."

    Einmal editiert, zuletzt von AscO ()

  • #9


    Soweit eigentlich richtig, ABER: Man muss ein schleppen bei der Strassenverkehrsbehörde anmelden und bekommt von denen, nach Prüfung der Gründe/ Umstände, dann eine Erlaubnis (oder auch nicht). Damit muss man noch zum zuständigen Polizeirevier und denen Bescheid sagen.
    Da das zu schleppende Fahrzeug als Anhänger gilt, muss man auch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs beachten, der Fahrer vorne braucht einen 2er (bzw. C/CE) Führerschein und geschleppt werden muss mit einer zugelassenen Abschleppstange.
    Wie aber schon in deinem 2. Link steht, wird die Schleppgenehmigung kaum noch erteilt. Heutzutage bekommt man ja an jeder Ecke Anhänger geliehen, oder man holt sich Kurzzeitkennzeichen. Die 10€ sollte wohl jeder übrig haben ;)

  • #10

    Also abschleppen darf man ein abgemeldetes Fahrzeug nur wenn der Vordere Fahrzeugführer einen Großen LKW schein hat weil das hinter Fahrzeug ja ne Bewegliche achse hat desweiteren muß eine Abschlepstange verwendet werden weil dann gilt das hintere fahrzeug als Anhänger mit beweglicher achse da fest mit dem vorderem fahrzeug verbunden...


    Versicherungsschutz ist dann über das vordere fahrzeug!!!


    muß ich mit meinem umbaukadett diese woche auch machen damit die Karosse seinen Winterschlaf halten kann :D


    zum glück hat der vater meiner Freundin aber alle sterchen im Führerschein :D


    Hab so auch mit meinem Orangenem Kadett gemacht und die Grünen sowie das zuständige Straßenverkehrsamt bei uns habens mit genau so erklärt

    Einmal editiert, zuletzt von Evil Kadett ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!