Nebelschlußleuchte

  • #1

    Hi,


    ist es eigentlich richtig das man bis zu einem bestimmten Baujahr am Kadett E die Nebelschlußleuchte in der Stoßstange nicht braucht, da ich diese gerne entfernen würde ?


    Gruß Chris

  • #2

    Ja, das ist nich nur am Kadett so, sondern eine allgemeine Regelung in der STVO. Schlag mich tot, ich denke es war das Baujahr 90. Alles was vor Baujahr 90 war braucht keine NSL, und kann jene demontieren.

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #10

    Wie der Bluschon gesagt hat, gehört die NSL zur ABE vom Kadett und muss (egal ob vor oder nach Bj. 89) vorhanden sein. Wenn der TüVler nix sagt ist es wie immer Kulanz, Unwissen oder was auch immer von ihm. Wenn man einen TüVler oder Rennleiter mit Ahnung findet kann es Probs geben...

  • Hey,

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