Hatte heute auf dem Weg von der Arbeit eine Polizeikontrolle. Volles Programm......Fahrzeugschein, Führerschein, alle ABE's durchgegangen und Alkoholtest. Schienen langeweile zu haben. Am Ende bekam ich eine Mängelkarte, weil das Lenkrad nicht in Verbindung mit dem Fahrwerk eingetragen ist. Hatte nur die ABE vorgezeigt.
Nur steht in der ABE nur gültig bei serienmäßiger Rad/Reifenkombination, jedoch nix von Fahrwerk. Ist das so, dass auch bei anderem Fahrwerk das Lenkrad automatisch eintragspflichtig wird? Muss jetzt jedenfalls innerhalb der nächsten 7 Tage den Mangel beseitigen und dann bei dem Trachtenverein antanzen. Was erwartet mich? Schauen die sich das Auto da nochmal an oder schauen die bloß im Schein nach, ob nachgetragen wurde?
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#2 Wenn die ABE nur gültig ist mit dem Serienfahrwerk, gilt die nicht wenn du ein anderes Fahrwerk drunter hast. Daher fährst du mit einem Lenkrad ohne gültige ABE ...
Das ist also voll korrekt von den Hr. Polizisten gewesen.
Wahrscheinlich wollen die das dann auch kurz sehen, ansonsten reicht denen die Eintragung im Schein ... -
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#4 Ahso, sry.
Hört sich sehr merkwürdig an.
Wenn da nur als Ausnahme die Serienbereifung steht, dann können die das ja nicht wegen dem Fahrwerk bemängeln.***Schnittlauch aussen grün und innen hohl***
(Das habe ich jetzt nur geschrieben als Hobbygärtner und nicht als Beleiduigung der Rennleitung, weil wo währen wir bloss ohne die Jungz)
Also, versuch mal bei dem Lenkradhersteller zu Kontaktieren, die sollen die ne Bescheinigung ausstellen wo drauf steht, dass es keine bedenken gibt des Lenkrads in Verbindung mit Sportfahrwerken.
bzw. die sollen die das schriftlich bestätigen, den Wisch kannste dann dem Schnit... äää der Polizei vorzeigen. -
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#9 Habe jetzt mal mit dem Dekra Heini telefoniert. Der trägt das immer mit Fahrwerk ein auch wenn es nicht in der ABE steht. Schon um unnötigen Ärger aus dem Weg zu gehen. Dann fahr ich da morgen hin und lass das eintragen.
Andere Frage: Darf ich mit der Mängelkarte das Auto die 7 Tage überhaupt fahren oder sind nur Fahrten zum Tüv oder Zulassungsstelle erlaubt? -
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