Meine Erbse ist jetzt 5 kg leichter
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#222 @ Doppel-D :
Ist ein 83er, daß mitm Bestandschutz ist mir auch bewusst. Aber mittlerweile begutachtet der TÜV recht genau den Zustand des Wagens - Verkehrstauglichkeit und die vorgenommenen Umbaumaßnahmen (wann der Umbau war und ob die Teile vom Alter her passen).
78er Manta von einem Kumpel :
- Umbau vor 10 Jahren und seitdem abgemeldet
- der TÜV hat sich an der Echtlederausstattung aufgehängt, aber gnädigerweise doch durchgehen lassen
- Stefan Felgen mußte vorübergehend rostigen orginalen Stahlfelgen weichen
- das Sportlenkrad mußte auch weichen
Die ganzen Teile (bis vielleicht auf die Felgen) hätte man auch vor 20 Jahren haben können - aber mach das mal einen 100 %igen TÜVler weiß.
Wer weiß was dem Staat in der Beziehung noch so einfällt ! -
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#224 das Fahrzeug muß bei beantragen der roten Nummer eine §29 Abnahme haben, sprich 2 Jahre TÜV. danach erfolgt keine weitere Vorführung mehr.
Da Schleifer´s D dementsprechend dann auch erst einmal vorgeführt werden muß, hätte er damit dann ein Problem.
Halt die Kennzeichen mal schön fest! Bei dem Geld/Zeitfaktor der bereits in das Projekt geflossen ist, kommt es darauf wohl auch nicht mehr an, oder? -
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