Auto Entstempelt ...

  • #1

    Hi zusammen,


    als ich heut morgen zu meinem Auto gekommen bin hatte ich auf der Frontscheibe nen schönen großen Roten Aufkleber das mein Auto nicht mehr auf Öffentlichen Strassen gefahren werden darf.


    Versicherung hat letzten Monat auf meinem Konto zugeschlagen auch die Steuer habe ich diesen Monat bezahlt obwohl sie eigentlich letzten Monat fällig war die ich aber nicht bezahlen konnte weil eben die Versicherung und ich 4 neue Reifen brauchte, deshalbe habe ich dann im Finanzamt angerufen und gesagt das ich sie gleich Anfang kommenden Monat bezahlen werde (01.09.05) wenn Quassi der neue Lohn da is.


    Gesagt getan, am 02.09 bin ich dann auf die Bank gepilgert und habe Überwiesen, auch habe ich vorhin nachgeschaut ob nicht eine Rücklastschrift war, war sie aber nicht also scheint das Geld angekommen zu sein.


    Wollte dann die mehr oder weniger freundliche Dame im Finanzamt anrufen aber sie ist nicht zu sprechen da sie in Weiterbildung ist und mir die Kollegin da nicht weiter helfen kann da ich das ja eben mit der Dame A abgeklärt habe.


    Zur Sicherheit habe ich dann auch nochmal bei meiner Versicherung angerufen doch die sagten es sei alles ok, den Beitrag haben sie ja abgebucht. Also kann diese Aktion ja nur vom Finanzamt kommen!


    Frage: Was muss ich nun tun, neue Schilder beantragen?

  • #2

    Neue Schilder brauchste nich, einfach nur neu Anmelden und wieder bestempeln lassen. Aber vorher würd ich das noch klären nicht das du noch ne Strafe zahlen musst obwohl du alles vorher schon abgesprochen hattest. Was die Entstempelung betrifft ist das wie eine Stillegung des Fahrzeug, rückgängig machen ist da nich, also neu Anmelden.

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  • #3

    Warum neu anmelden? Der Aufkleber war doch nur auf der Sscheibe und nicht auf der Stadtplakette auf dem Kennzeichen.
    Weist Du den wie lange die nette Tante weg ist? Wenn es länger dauert gehe doch an den Vorgesetzten.

  • #4

    Nur zur Info:


    Beim Entstempeln werden die Plaketten des Landratsamts bzw. der Zulassungstelle, also der Stempel mitm Bundesland, wechgekratzt. Das Fahrzeug ist damit OFFIZIELL stillgelegt. Er muss wieder Zulassen.

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  • #5

    Die stadtplakette wird doch entfernt Hallo!!!....
    Darum ja auch entstempelt also neu anmeldung.


    Abewr es stimmt du solltest Dich vorher kundig machen was denn da passiert ist.

  • #6

    WIe lange die weg ist konnte oder wollte mir die nicht sagen ...


    Ähmmmm das wort mit Strafe gefällt mir nicht .. ich bin doch meiner Pflicht hinterher gekommen und hab die angerufen das ich eben diesen Monat knapp bei Kasse bin und ich solbald der neue Lohn da is beahlen werde ... die sagte zu mir ok kein Problem.


    Ja die Schilder haben auch nimmer das Wappen von BaWü drin ... und eben auf der Scheibe den Hinweis, weil hätte ich den nicht draufgehabt wäre ich losgefahren.


    EDIT: Wenn festgestellt wird das es denen ihr verschulden war, also ne Überschneidung von Entstempeln und Einzahlung (Festschreibung) der Steuer. Wer übernimmt die kosten .. und was kostet neu Anmelden? .... Sowas ist mir noch nie passiert *heul*

    Einmal editiert, zuletzt von WhitB2 ()

  • #7

    Jo, eben darum sach ich dir ja, wenn du das vorher abgesprochen hattest, MUSS da ein Vermerk in den Akten sein. Ansonsten hat die Dame aufm Amt ma wieder den Büroschalf ausgeübt.


    Dann musste halt beweisen können das du das geklärt hattest, das wird dann aber haarig.
    Strafe is ja auch evtl das Falsche Wort. Da wird die halt ne Säumnisgebühr und die Kosten der Bearbeitung noch zusätzlich aufgebrummt. Und so weiter...


    Aber wie gesagt um das Anmelden selbst kommste nicht rum. Weil Rückgängig macht das keiner.

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  • #8

    Zunächst einmal ist festzuhalten, dass eine Betriebsuntersagung und Zwangsstillegung normalerweise vorher angekündigt bzw. angedroht wird und in der Regel dem "Sünder" Fristen gesetzt werden, innerhalb derer er/sie die Zahlung rückständiger Steuern und/oder Versicherungsbeiträge nachweisen kann.


    Mir ist auch bundesweit kein Finanzamt bekannt, dass bei "nur" einem Monat Zahlungsrückstand der Kfz.-Steuern und ohne vorherige Mahnung(en) Zwangsmassnahmen einleiten würde.


    Für Dich gilt jetzt nur, dass Du Dich unter Vorlage Deines Kfz.-Scheines und -Briefes sowie - wegen Wiederzulassung - einer neuen Deckungskarte und natürlich der Kennzeichen zu Deiner zuständigen Zulassungsstelle begeben darfst. Den Zahlungsnachweis der Steuer solltest Du mitnehmen.


    Sicherheitshalber kannst Du Dich ja dort vorher telefonisch noch mal erkundigen ...

  • #9

    Nur so als (vielleicht blöder) Kommentar meinerseits: An mündliche Absprachen erinnern sich Beamte nur selten, ihr hättet das besser schriftlich machen sollen. So mußt du, um einer eventuellen Strafe zusätzlich zu entgehen, erstmal beweisen, daß eine solche Absprache existiert hat.
    So ist das halt, wenn der Amtsschimmel wiehert. X(


    Gruß, Dragon

  • #10

    Aber ist scho recht normalerweise muss bei einem solchem schritt drei mal gemahnt werden alleine schon weil das mehr geld bringt für das amt und weil dennen das entstempeln ja auch geld kostet.
    Da ist mit sicherheit was falsch gelaufen.
    Du kannst Dir allerdings auch einen einzelverbindungsnachweiß Drucken lassen als nachweiß das Du mit dennen vorab schon gesprochen hast.
    Somit dann eventuell noch einen auszug aus dem Monat aufgrund der Versicherung und der Reifen und eben den zahl bescheid wo eigentlich eine Frist von bis zu Vier wochen aufgeführt ist.


    Damit zum Finanzmeier und dennen mal vorlegen was Tatsachen sind und Die Kosten für Die anmeldung ca 35-45 Euro je nach behörde einfordern oder gut schreiben lassen.
    Oder als nächstes bei der Steuererklärung mit aufführen.
    der rechtsschutz sagt das du sogar ausfall geltend machen kannst :D

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