Suche ABE für König K5000 Sitze

  • #2
    • hallo, hole das mal hoch, habe zwar eine ABE allardings ist der kadett nicht gelistet, was ist an dem gerücht dran, dass andere sitze in autos vor bj96 nicht eingetragen werden müssen, würde sich mit der abe decken, da da nur fahrzeuge gelistet sind, die nach bj96 noch gebaut wurden danke schonmal

    Die Straße ist kein Golfplatz!!

  • #3

    Das Gerücht kenne ich nicht.
    Kann mir das aber auch nicht vorstellen, da Sitze sicherheitsrelevante Teile im FZG sind.


    Ich fahre die Sitze auch in mehreren Autos seit Jahren und habe sie auch immer eintragen lassen, was über die KBA Nummer der Sitze auch nie ein Problem war.

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
    Anmelden: 68,60€

    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #4

    Sitze


    Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissenWinkelverstellbereich der Rückenlehneaufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen(Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen)
    [/quote]Quelle:
    http://www.tuv.com/de/innenraum.html 10.03.2009





    das habe ich beim googeln in nem anderen forum gefunden, allardings funktioniert der link nicht mehr :/

    Die Straße ist kein Golfplatz!!

  • #6

    also für die, die es interessiert, habe bei könig angefragt und folgemde antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr Wengert,

    wir danken für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unseren Produkten.

    Die Konsole OP72 ist passend für den Opel Kadett E. Fahrzeuge mit Zulassungsjahr vor 1992 sind nicht eintragungspflichtig da die Führerhausrichtlinien von 1987 greifen. Daher ist dieses Fahrzeug nicht in der ABE gelistet.

    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unseren Zulassungs- und Genehmigungsbeauftragten Herrn XXX, Durchwahl XXX, wenden.
    Mit freundlichem Gruß / Best regards,



    Bin also erstmal beruhigt, wobei ich sagen muss, dass 2 prüfer (SBS partner vom TÜV) nichts davon wusstem.

    Die Straße ist kein Golfplatz!!

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