Scheinwerfer einfärben

  • #1

    Hi,


    hat jemand Erfahrung mit dem Einfärben von Scheinwerfen? Hatte überlegt die Gläser gelb zu Färben...nur wie und mit welchem Mittel?


    Gruß

    Reden ist Silber, Schweigen ist GOLD!

  • #2

    Gelb gibt ne Lampe und für schwarze gibts ne Anleitung im Forum

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #3

    Hi Rene,


    ich wollte das komplette Glas von innen in gelb einfärben...wie die Franzosen das bei einigen Fahrzeugen hatten...


    Nur fürn D gab es das nicht soweit ich weiss...


    Oder ich mach sie schwarz mit Fadenkreuz...; ) (weiss was ich meine)


    Gruß

    Reden ist Silber, Schweigen ist GOLD!

  • #4

    Warum nimmst Du keine gelben Birnen?Dann hast Du auch gelbes Licht.
    In England gabs die gelben Scheinwerfer.Kann auch sein das die eingefärbt waren.Ich weiß es nicht.

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #6

    Englische Scheinwerfer sind auf Linksfahrbetrieb ausgelegt und daher von der Ausleuchtung der Straße her anders. Die mußt du dann abkleben, damit sie den Gegenverkehr nicht blenden. Dasselbe gilt theoretisch für deutsche Fahrzeuge, die im vereinigten Königreich bewegt werden sollen. Eigenhändig gelb eingefärbte Scheinwerfer fallen sicherlich (dies ist aber nur eine Vermutung) ähnlich wie farbige Standlichter aus der StVZO und sind daher unzulässig. Ausnahmen gelten für importierte und/oder historische Fahrzeuge, die schon ab Werk solche Scheinwerfer hatten.


    Gruß, Dragon

  • #8

    Gelbe Birnen sind zulässig.Und wenn ein Modell für ein anderes EU Land welche hat dann ist das auch zulässig(laut Tüv Hessen).Bsp:BMW M3 E30!!

  • #10


    Da hat der TÜV nicht ganz recht. Die Lichtfarbe in Deutschland ist Weiss und hier hat nationales Recht vor einem EU Recht eindeutig vorrang. Nebelleuchten dürfen auch gelb leuchten, alles andere muss weiss leuchten !


    Egal ob die Glühlampe ein E-Prüfzeichen hat oder nicht ! Die StVZO ist da eindeutig.


    Ausgenommen sind da nur Fahrzeuge, die nicht hier angemeldet sind, aber in deren Heimatland eine andere Lichtfarbe zulässig ist.


    BTW: Die Franzosen haben auch schon seit Jahren keine gelben Lampen mehr. Dort scheint das nationale Recht auch schon auf weiss umgestiegen zu sein.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

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