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#3 Hi
Normaler weise reicht das zum anmelden. Mußt nur auch eine gültige AU haben. Es ist möglich das du nach dem anmelden noch mal zur Zulassung mußt. So war das bei mir beim ummelden da der TÜV schon älter als 6 Monate war und da hat der nochmal die Fahrgestellnummer überprüft und dann habe ich erst die Papiere bekommen. Hoffe es hilft dir.
Gruß Klaus -
#4 Suche nutzen und entsetzt feststellen das die ganze Sache von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. In RLP z.B. musst du mind. 3 Monate TüV und AU haben, sonst kannst du das Auto nicht zulassen, auch nicht ummelden
Mein Nachbar steht aktuell vor dem Prob das er sein Auto ummelden wollte, aber er muß erst neuen TüV machen (gültig bis 05/06, er hätte also spätestens am 28.02. ummelden müssen, am 01.03. gings schon nicht mehr), aber wegen Lieferengpässen beim Hersteller bekommt er seine Ersatzteile nicht früh genug... -
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#9 Hier bei uns in Aachen weiß ich auch nur von AU mindestens 2Monate. Ist aber auch ne Info von 1999. Da wird sich wohl einiges geändert haben. Man bekommt aber immer ne vorläufige Zulassung,die drei Taeg gültig ist,damit man zum Tüv kommt,da nunmal nicht jeder an eine rote Nummer kommt. Dann bekommt man ganz normale seine Schilder,allerdings nur mit der Stadtplakette und einem weißen ahrzeugschein,in dem das auch nochamls vermerkt ist. Dann hat man die drei Tage Zeit um Tüv und AU zu machen und dann fährt man wieder zum STVA und bekommt seine richtigen Zulassungspapiere. Tüv und AU Plakette machen dann der Tüv drauf,glaube ich,kann auch sein,dass das STVA das noch übernimmt.Weiß ich jetzt nicht genau.
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#10 ZitatOriginal von KadettGSICaravan
..., wird wohl in ganz NRW so sein.Falsch ! Siehe oben !
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