Wischwasserbehälter Pflicht?

  • #1

    Muss man nen Wischwasserbehälter fahren? Bzw. die komplett Scheibenreinuigung?


    Oder ist das wieder was Bj. abhängiges?


    Muss man, wenn man einen haben muss, sehen können wieviel noch drin ist? Oder reicht es das man reinschauen kann beim aufschrauben?


    Gibt es ne Liter angabe wieviel die schaffen müssen?


    Danke für Tips schonmal :D

  • #3

    Wenn du einen hast reicht das, wo er angebracht ist, ist egal, einige Modelle haben den ja von Serie so verbaut das man ihn nicht sehen kann, die haben dann oft einen Peilstab am Deckel zur Hilfe.

  • #4

    Also § 40 Abs. 2 StVZO spricht nur davon, "dass Windschutzscheiben mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein müssen." Auch im Komentar kann ich nix über Wischwasser finden. Vielleicht wird das auch über ne ECE Richtlinie geregelt. Unabhängig davon, würd ich zumindest einen kleinen, versteckten Behälter lassen. Der nächste Regen mit verdreckten Scheiben kommt bestimmt :D

  • #5


    Dreckig ist der Wagen seit dem er in meinem Besitz ist nicht mehr wirklich geworden ;)


    Geht mir halt darum wenn ich das Dingen nicht ganz weg lassen kann wird es aus VA gebaut.

  • #6

    Hab auch keinen .
    Hat der Prüfer nicht interessiert.
    Corsa Ede

  • #7

    hallo!
    also ich hab bei meim kadett keine waschdüsen oder behälter weder noch schleuche.ich hab alles was damit zu tun hat entfernt.bei mein ganzen eitragung und beim tüv hat noch nie einer was gesagt oder gefragt.

  • #9

    Man MUSS einen haben,war beim TÜv der wollte mir den stempel DESWEGEN nicht geben


    Oli

  • #10

    Wäre ja nur mal interessant, wo das gesetzlich geregelt ist. In der StVZO offensichtlich nicht. ?(

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