Servus,
ich hab schon ne ganze Weile im Forum gesucht und einige Threads gelesen, aber leider keine klare Aussage dazu gefunden.
Ein Kumpel von mir will in seinen E30 rimgsrum, bis auf die Frontscheibe natürlich, Makrolon einsetzen. Und er wüsste gerne was es da für Auflagen gibt. Darf in die vorderen Seitenscheiben überhaupt Makrolon rein? Müssen diese zu öffnen sein?
Davon dass sie dann eingetragen werden müssen und dazu auch Papiere brauchen gehe ich aus. Und kann man da universelle Scheiben nehmen und selbst einpassen oder braucht man spezielle für das FAhrzeug mit spezifischem Gutachten? Und wie das aussieht mit nem Schiebefenster, ob das dann auch zulässig oder vll. sogar vorgeschrieben ist.
Drei Tüv hier in der Gegend hat er schon abgefahren aber die waren wohl alle etwas überfragt.
Ich denke dass hier vll. der ein oder andere sich schon mit dem Thema befasst hat.