Gutachten nicht mehr gültig ?????????

  • #1

    Heute war ich beim TÜV und wollte mir Felgen eintragen lassen die ich auch auf unserem Astra Cabriolet fahre.
    Da sagte der Prüfer zu mir das mein Gutachten nicht mehr gültig ist und ich diese nicht eingetragen bekomme :stance:.
    Auch die Briefkopie vom Cabrio hat da nicht geholfen.
    Hat von euch jemand in letzter Zeit (letzten 4 Monate) Porschefelgen CR eintragen lassen ?
    War ziemlich sauer nach der Ansage,sind generell nur noch Eintragungen mit neuen Gutachten zu machen ????? ?( ?(
    Hier noch 2 Fotos von den beiden.

    Jojo O-S-B
    Fehlende Leistung wird durch reinen Wahnsinn ersetzt !!!

  • #2

    Ruf mal beim Tüv Mülheim an und frag nach Herrn Kaptschak, denke bei ihm ist das kein Thema

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #3

    Das werde ich morgen machen ist ja bisher auch immer legal eingetragen worden, verstehe den ganzen Blödsinn nicht wirklich , normalerweise müsste man ja alle alten Gutachten nicht mehr verwenden können.
    Erst mal morgen abwarten und Danke für die schnelle Antwort.

    Jojo O-S-B
    Fehlende Leistung wird durch reinen Wahnsinn ersetzt !!!

  • #4

    also gutachten und gültigkeit kenn ich nur von oldtimergutachten die dürfen nicht älters als n halbes jahr oder so sein. ansonsten ungültig halt im sinne von ner abe oder so die widerrufen wird. wie bei den rußpartikelfiltern aber ansonsten hab ich das auch noch nie gehört aber wir sind ja n freies land. tüv, dekra, küs....

  • #5

    Ungültig? Es gibt doch gar kein Gutachten für C2 auf nem Astra. Geht doch eh nur als Einzelabnahme.


    Aber halt uns bitte auf dem laufenden, will mir die Räder auch noch eintragen lassen.


    Wäre auch nicht schlecht, wenn Du mir Dein Festigkeitsgutachten mal scannen könntest, oder mir eine kopie schicken könntest.


    gruss!

  • #6

    ein ungültiges Gutachten?? hab ich zwar auch noch nie gehört außer wie gesagt bei Oldtimern
    steht denn da sowas wien ablaufdatum drauf? :schwitz:
    ansonsten würd ich vllt. auch mal den Prüfer fragen wie er denn darauf kommen würde oder ob es da irgendwie nen neues gesetzt vielleicht gibt

  • #7

    Die Prüfer können in ein für sie vorgesehenes "SachVip-Portal" hinein sehen und sich alle für ungültig erklärten Dokumente anschauen. Dabei wird die entsprechende Gutachtennummer eingegeben. Laut einer Dienstanweisung dürfen derartige Dokumente als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigen nicht mehr verwendet werden. Was letztendlich für die Ungültigkeit spricht könnte vielleicht der Auftraggeber des Gutachtens wissen.

    Ich hoffe inständigst, dass dieses Lebenswerk


    den Ansprüchen dieses Kadett D


    in vollstem Maße Rechnung trägt.


    WWW.DER-GRAUE.COM

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