Eintragungsfrage

  • #1

    Hi Leute!
    Folgender Sachverhalt:
    An meinem Auto sind Lenkrad und Fahrwerk eingetragen.


    Die ABE des Lenkrads ist nur gültig in Verbindung mit den Serienrädern, mit dem Fahrwerk gibts keine Probleme.


    So, jetzt möchte ich gerne meine ATS Cup in 7x15 eintragen lassen.


    Muss dass durch eine 21er erfolgen wegen dem Lenkrad (weil die ABE ja besagt dass ich keine anderen Felgen darf und das gesondert zu beurteilen ist etc.) ?
    Wie gesagt, das Lenkrad ist bereits eingetragen



    So, dann zu dem Gutachten der Felgen.
    Das Gutachten sagt folgendes:
    "Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
    aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."


    Also, jeweils ne 21er vom Lenkrad und Felgen, oder ne 19er, weil das Lenkrad und das Fahrwerk schon eingetragen ist?

  • #2

    Geht nur beim TÜV. Habe das gleiche Problem am Freitag gehabt. Fahre ein 30er Raid Lenkrad und fahre 195/50R15 . Die ABE des Lenkrades gilt nur bei original eingetragenen Reifen. Bei anderen Kombination muß das Lenkrad beim TÜV abgenommen werden. Wenn Du Dein Lenkrad eingetragen hast und nun breitere Reifen fahren möchtest mußt das nochmal abnehmen lassen. Das kann nur ein TÜV Prüfer. Dekra etc darf das nicht

  • #3


    Falsch.


    Erst einmal die Frage wo er herkommt. Alte Bundesländer oder neue Bundesländer?


    Für die hier angesprochene Eintragung ist eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO nötig.
    Wenn er jetzt in den alten Bundesländern wohnt muß er zum TÜV, wenn er in den neuen Bundesländern wohnt muß er zur DEKRA.


    Bei der Abnahme wird dann die Rad-Reifen-Kombination in Verbindung mit dem Fahrwerk und in Verbindung mit dem Sportlenkrad abgenommen. Nur so ist es 100% wasserdicht.

  • #4

    Mag sein, da ich aus den alten Bundesländern komme, ist es bei mir nun mal der TÜV. Das Fahrwerk hat aber nunmal mit dem Lenkrad nix zu tun. Lenkrad muß nur bei nicht original eingetragenen Reifengrössen eingetragen werden. Wenn man original Reifen fährt und ein Fahrwerk einbaut, muß man ddas Lenkrad nicht eintragen lassen. Hat man halt ein Fahrwerk und andere Reifen, muß man neben Fahrwerk und Reifen nun mal auch das Lenkrad eintragen lassen, Und das kan halt in den alten Bundesländern nur der TÜV.

  • #7

    Sagen wir mal, ich baue das Lenkrad für die Eintragung aus.


    Rädergutachten sagt folgendes:
    " Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
    aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."


    Fahrwerkgutachten sagt folgendes:
    " Sonderrad/Reifen Kombi sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen wird"



    Bedeutet "Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen" 21er?
    Lenkrad ist noch NICHT in dem Fahrzeugschein eingetragen, genau wie das Fahrwerk, aber das Lenkrad lassen wir mal aussen vor, da ich wiegesagt n originales reibauen würde für die Abnahme.

  • #8

    wenn du danach eh das andere lenkrad wieder einbaust, brauchste gar nix eintragen lassen. dann haste nämlich das gleiche in grün und keinen versicherungsschutz :rollin:

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!