Hi Leute!
Folgender Sachverhalt:
An meinem Auto sind Lenkrad und Fahrwerk eingetragen.
Die ABE des Lenkrads ist nur gültig in Verbindung mit den Serienrädern, mit dem Fahrwerk gibts keine Probleme.
So, jetzt möchte ich gerne meine ATS Cup in 7x15 eintragen lassen.
Muss dass durch eine 21er erfolgen wegen dem Lenkrad (weil die ABE ja besagt dass ich keine anderen Felgen darf und das gesondert zu beurteilen ist etc.) ?
Wie gesagt, das Lenkrad ist bereits eingetragen
So, dann zu dem Gutachten der Felgen.
Das Gutachten sagt folgendes:
"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
Also, jeweils ne 21er vom Lenkrad und Felgen, oder ne 19er, weil das Lenkrad und das Fahrwerk schon eingetragen ist?