Das Problem wird aber sein das das Auto abgemeldet sein muss soweit ich das weiß,um ein
"gelbes" Kurzzeitkennzeichen "legal" zufahren das gleiche ist mit dem "Roten" Händlerkennzeichen.
Und wenn du damit nach Oschersleben willst dann denke ich lass es lieber und "leih" dir lieber ein Auto.
Ich bin auch schon aufgefallen mit einem nicht eingetragenen Motor das war aber schon vor 15 Jahren
da waren die alle noch ein bisschen Lockerer,würde ich heute nicht mehr machen.
Tja das Alter eben
MFG
Motor nicht eingetragen --> Polizeikontrolle
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#18 ZitatOriginal von Frank
Auch beim 5-Tageskennzeichen muss mittlerweile alles eingetragen bzw. nachweisbar und verkehrssicher sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie ein nicht eingetragener Motor i.V.m. Bremsanlage etc. ohne Prüfung als verkehrssicher nachgewiesen werden kann?Na also nach langem gespräch mit 3 auf umbauten specialisierten Polizisten seh ich das anders. Sie sagten das auto muss verkehrstauglich sein das heisst Profil der Reifen,Bremsen,Licht aber eintragungen sind egal ob Motor,Felgen oder sonst was.
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