H kennzeichen und tieferlegung

  • #4

    Stimmt, alles was es damals in einem bestimmten Zeitraum gab, darf man "benutzen"
    Wo bei ich festgestellt habe, das es immer aufn Prüfer ankommt.... dann kann es sein das man egal was man macht das H bekommt...

  • #5

    Ich kenn das so, alles was in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen wäre kann bei einer H-Zulassung verbaut sein.


    zB. EZ 05/88


    - Sitze bis 05/98
    - Lenkrad bis 05/98
    - Tieferlegung bis 05/98
    - Motortuning bis 05/98
    .....


    Dabei ist es egal ob es in den 10 Jahren eingebaut wurde oder erst viel später. Wichtig ist nur das die Teile aus dem Zeitraum stammen.

  • #6

    Genau 10 Jahre waren das, war mir nicht mehr eingefallen.
    Aber wie gesagt der Prüfer hat immer das letzte Wort. Hab mirn GT letztes Jahr angeschaut der hatte auch ne H Zulassung. Hatte ne Lexmaul Verspeulerung rundherum war auch kein Hindernis.
    Also denk ich mal nicht das es da große Probleme geben wird wer er den Kadett Tieferlegt wenns solche Federn damals schon gab.

  • #7

    ...wie verhält sich das denn dann bei den Tieferlegungsfedern? Sind da nur die H - tauglich, die innerhalb der ersten zehn Jahre angeboten wurden oder auch solche, die erst später auf den Markt kamen? Ich habe zum Beispiel Federn von weitec mit einem Gutachten von 98... sind die nun H fähig oder nur Federn von Herstellern, die innerhalb der zehn Jahresfrist angeboten wurden...

    Kalle J , der Zuverlässige

  • #8

    streng genommen geht`s nicht, weil es die federn nicht gab. hast du aber keinen paragraphenreiter als prüfer, wird es kein prob sein. es wurden ja nun mal federn angeboten; also war das endergebnis ja damals auch schon machbar. versuchen würd ich`s, wär ja echt albern ;)

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #9

    Technisch gesehen war die Tieferlegung damals möglich, daher kein Ding. Gewindefahrwerk schaut da schon schwieriger aus (z.B. )


    Was mir ein TÜV Prüfer mal sagte (als ich wegen meinem Fahrwerk dort war.... war nicht eingetragen, aber genauso alt wie das Auto :D )
    Wenn es die Federn damals genau so gab (KBA gleich reicht dabei, weil neuauflagen mit modernerem Material z.B. bekommen eine neue KBA) garkein Thema.


    Im Beispiel meiner H&R Federn traf das zu, die Federn (H&R Rot für Kadett E CC und Cabrio) gab es damals als der Kadett E noch Neuwagen war. Die Heutigen Federn von H&R (für den Kadett E CC/Cabrio) sind Grün, und haben die Roten ersetzt. Streng genommen dürfte ein H Kennzeichen mit den Grünen Federn nicht vergeben werden, aber man kann hier auf den Punkt Sicherheit setzen, weil die Federn besser sind. (Ein Sicherheitsgurt in einem Olympia ist kein Grund für kein H Kennzeichen z.B. )



    Am ende, wie hier schon geschrieben wurde, kommts aber auf den Prüfer an.

    Zivilisation ist die unablässige Vermehrung unnötiger Notwendigkeiten.

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