ist heizung pflicht ??
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#6 heizung und lüftung ist pflicht bei fahrzeugen ab erstzulassung 01.01.1956
Zitat§35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
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#7 *g* ok... das wörtchen Ausreichend is sehr schwammig, wie immer! da käme bei mir das Argument: wenn ICH der Meinung bin, dass in meinem Auto -2°C Ausreichend warm sind, hat sich da kein anderer zu beschweren drüber*g* is immer auslegungssache, wenn das en Sommerfahrzeug mit evtl. Saisonnummer is, würd ich das am einfachsten mitm Tüv absprechen, wie die das sehen. Im Sommer brauchst keine Heizung, und ende.
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