ist heizung pflicht ??

  • #6

    heizung und lüftung ist pflicht bei fahrzeugen ab erstzulassung 01.01.1956


    2 Mal editiert, zuletzt von california87 ()

  • #7

    *g* ok... das wörtchen Ausreichend is sehr schwammig, wie immer! da käme bei mir das Argument: wenn ICH der Meinung bin, dass in meinem Auto -2°C Ausreichend warm sind, hat sich da kein anderer zu beschweren drüber*g* is immer auslegungssache, wenn das en Sommerfahrzeug mit evtl. Saisonnummer is, würd ich das am einfachsten mitm Tüv absprechen, wie die das sehen. Im Sommer brauchst keine Heizung, und ende.

    Verheiz deine Reifen, aber nicht deine Seele
    R.I.P. Ferdi

  • #10


    Na das gleiche;oder kann man deins nicht schließen? ;)

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

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