STVZO-Scheinwerfermindesthöhe wie bekommt ihr das gebacken?

  • #11

    @kadettschmiede:


    naja wenn die höhe des wagens ned mit der in den papieren übereinstimmt, versteh ichs ja, das die grünen unangenehm werden. leider gibts noch immer maßig eigenbauhinterhoftuner, die mit der flex tieferlegen!! und sowas stellt schon ne gefahr dar!!!


    aber wenn ich mit nem fahrwerk samt gutachten zur abnahme will, und dann nix geht, krieg ich nen hals, weil die fahrwerke wurden doch nicht umsonst auf herz und nieren geprüft!! das versteh ich nicht!!!

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  • #12

    Das wird wohl nie einer verstehen...
    Hab mir mal sagen lassen, dass das mit der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zusammen hängt...
    Umso tiefer der Wagen, umso höher müssen die Scheinwerfer eingestellt werden, um was zusehen. Das wiederum führt dazu, dass die Anderen in ihren Serienautos geblendet werden! Ist zwar Schwachkram, aber so sind unsere Beamten nun mal, zwischen Kaffee trinken mal eben ne neue Schikane erfinden! Und nachher ärgern Sie sich, weil der kleine, findige Schrauber wieder mal ne Lösung hat!!!

  • #13

    also der serien-911er hat ca 55cm zur unterkante!!
    wäre noch interessant, wie´s bei den GT-varianten aussieht!


    mein bmw hat genau 50cm (mit M-fahrwerk)


    werd jetzt bei jeder flunder stehnbleiben und nachmessen, ich find schon einen bei dem das nicht paßt und dann sollen sich die jungs in grau da mal rausreden :D

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  • #15


    So abwegig ist das gar nicht. Bei VW (arbeite bei denen) werden scheinwerfer auf 12% eingestellt. Das heist das das licht auf einer Strecke von 100m um 12 cm abfällt. Wenn die schweinwerfer jetzt aber so tief sitzen das sie nur 50 m ausleuchten können ist die logische folge das man sie so hoch schraubt das man wieder was sieht, und das wiederum führt dazu das der gegenverkehr geblendet wird, oder das wenn man sie auf originalhöhe lässt nicht genug sieht und bei Dunkelheit evtl. nicht schnell genug reagieren kann.
    Meiner Meinung nach ist das aber kein Grund zur beanstandung, solange die Scheinwerfer nicht in den blendenden Bereich eingestellt sind. Ich hatte hier beim Tüv bis jetzt auch nie probleme meine eintragung zu bekommen (kenne allerdings auch nen Prüfer :D ) aber normalerweise sagt er mir was ihm nicht passt und trägts dann ein, mit dem Gedanken das ich das dann so mache das auch kein anderer was dagegen hat.



    Also BESCH...... Regelung von den Paragrafenschei..ern! X(



    Greetz Cossie


    Das Ferrari und Co das nicht nötig haben liegt vermutlich an den tausenden von euroletten die die für Gutachten investieren 8)

  • #16

    hab mir mittlerweile ne menge wagen angeguckt, die sportwagen haben den vorteil, die bauen zwar nicht hoch, sind aber weder extrem tief (haben echt sehr viel luft unterm bodenblech) und mit den klappscheinwerfern umgehn die das problem, weil die in ausgefahrenem zustand dann doch weit oben sind.


    nur das mit dem blenden lass ich nicht gelten!


    es müssen einfach die 50m mit abblendlicht ausgeleuchtet werden, und damit müssen die scheinwerfer immer leicht nach unten gucken, sonst wirds mehr, und das blendet dann.


    @C18NE


    kleine korrektur. die 12% bedeuten, das bei 100CM der lichtkegel 12cm abfällt, 100m darf kein scheinwerfer mit abblendlich ausleuchten ;)

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  • #19

    Warn dat 100cm?!? Naja Berufsschule und Verkehrsrecht is schon ne weile her bei mir... wobei ich mir sicher bin das jeder Xenonscheimwerfer (bei Abblendlicht) die 100m leuchtweite locker schafft.


    Naja jedenfalls können so regelungen einem den Spaß am tunen kräftig vermiesen, oder einen anspornen Auswege zu finden! :D


    Greetz Cossie

  • #20

    tjaaa, dann müsste man zur not eben auf
    fiat multipla (:kotz)
    umsteigen. mit den scheinwerfern unterhalb der windschutzscheibe kann man den schon bis zum gehtnichtmehr tieferlegen...

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