scheinwerferunterkante

  • #1

    Hi
    Hab ja am WE meinen kaddi dank weitec und koni und größeren Motor endlich tiefer gelegt ;)
    Kann mir irgendwer bitte die mindestscheinwerferhöhe sagen und das bj ab wann das gilt?
    konnte in der suche nix finden :(

    Gesucht wird :

    http://i94.photobucket.com/albums/l95/MacFrogzwillis/teddyfahndung.jpg

    Bei konkreten hinweisen , bitte melden!

  • #2

    hatte ich kürzlich mit zu tun ...... wenn du tiefer legst als unterkannte scheinwerfer 50cm brauchst du ne sondereintragung oder sowas .... auf deutsch ..dann ziehen sie dir einmal wieder aus formalen gründen die euronen aus der tasche ....



    StVZO §50 Absatz 3:
    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für


    1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,


    2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

  • #4

    Und dazu muss das Nr.Schild noch in der richtigen höhe bleiben. Vorne 20cm und hinten 30cm.

  • #5


    Falsch, was unter 500 mm ist gibt Probleme, egal ob eingetragen oder nicht. Wenn die Polizei nachmisst dann hilft dir auch die Eintragung wenig, weil der TüV nach Gutachten einträgt und die Scheinwerfermindesthöhe nicht beachtet.
    Das Thema haben wir aber auch schon mal ausgibig diskutiert.

  • #6

    Tach,


    habe bei meinem Kadett auch nur 47cm. Hatte aber weder Probleme beim Eintragen, noch mit den Cops...

  • #7

    tja, dann hats die entweder nich interessiert oder sie hams übersehen.


    TüV hat bei mir aus interesse nachgemessen, aber trotzdem eingetragen. hat mir nur gesagt dass das probleme mit den grünen geben kann, falls die messen. ich bin bei 47cm er meinte da wirds eng, bei 1-2c, sagen die meist nix.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

  • #8

    Also das ist mir ein Rätsel.Habe einen Kadett GSI 16V original Zustand als Winterfahrzeug und der hat original Unterkante Scheinwerfer ca.500mm.was sol mann da noch den kadett tieferlegen?müsste mal mein umbauprojekt genau nachmessen,hab ich mal vor langer zeit und da warens 440mm.

  • #9

    Ein normeler Kadett hat um die 55cm, also müsste dein GSi ganz schön gesackt sein. Ausserdem ist das nicht dierekt die Scheinwerferunterkante, sondern die "Unterkante der Lichtaustrittsfläche" sprich Reflektorkante. Die ist ja noch mal nen Zentimeter höher als Unterkante Glas.

  • #10

    Hmm... hab jetzt nochmal in nem anderen Forum gesehen das da das gleiche Thema diskutiert wurde. Da stand was vom 01.01.88.
    Was gilt denn jetzt 1.1.1988 oder 1.1.1989 ?(


    Mfg

  • Hey,

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