StVO genau genommen - Heute Parkscheibe

  • #1

    Unbeachtet und vernachlässigt frisstet sie ein Dahsein im dunklen. In Türablagefächern oder im Handschuhfach zwischen alten Bonbons und leeren Labello-Stiften oder unter der Sonnenblende. Die Parkscheibe.


    Gestern bekam ich den letzten freien Gratis-Parkplatz genau vor der Haustür meines Arztes. Doch oh Schreck, ich hatte keine Parkscheibe. Also doch ne Straße weiter geparkt und Gebühr bezahlt. Das sollte mir eine Lehre sein.


    Doch wisst ihr eigentlich wie genau die Parkscheibe geregelt ist? Habt ihr überhaupt eine Parkscheibe und wenn ja glaubt ihr, sie entspricht den Vorschriften. Na da würde ich nochmal nachgucken.


    Die deutsche genormte vorgeschriebene Parkscheibe gilt laut StVO § 13 als Verkehrszeichen, nicht einfach eine Info für die Politesse, sondern ein richtiges amtliches Verkehrszeichen. Eigentlich solltet ihr ihr einen besonderen Platz im Auto einräumen.


    Die deutsche genormte Parkscheibe muß folgenden Vorschriften entsprechen!


    1. Das Bild 291 StVO ist 110 mm breit, 150 mm hoch und besteht
    aus zwei Bildebenen.
    2. Die obere Bildebene enthält die festen Inhalte gemäß Bild 291 a
    "Parkscheibe, obere Bildebene" mit einem Kreisringausschnitt, in
    dem ein Teil der unteren Bildebene sichtbar wird.
    3. Die untere Bildebene ist drehbar und gegen selbständiges Ver-
    stellen gesichert hinter der oberen Bildebene zu befestigen; sie
    trägt den Inhalt gemäß Bild 291 b "Parkscheibe, untere Bildebene".
    Der Drehpunkt ist 50 mm von der oberen Zeichenebene entfernt.
    4. Ziffern und Schrift sind nach DIN 1451, Teil 2 "Schrift für den
    Straßenverkehr', die Farben nach DIN 6171 "Aufsichtsfarben für
    Verkehrszeichen -Farben und Farbgrenzen -" auszuführen.
    5. Werbung auf der Rückseite der Parkscheibe ist zulässig.
    6. Die Parkscheibe ist ausreichend licht-, temperatur- und feuchtig-
    keitsbeständig und ausreichend bruch- und abriebfest herzustellen.


    Verboten:


    Falsche Farbe, falsche Schrift



    Richtige Farbe, falsche Schrift, verbotene Zeichen



    Falsche Farbe, nicht licht- und feuchtig-
    keitsbeständig und nicht ausreichend abriebfest.



    Aus Pappe, nicht licht- und feuchtigkeitsbeständig und nicht ausreichend abriebfest. Stark verbreitet und geduldet, aber genaugenommen nicht den Vorschriften entsprechend.



    Falsches Zeichen



    Werbeaufdruck auf Front ist nicht erlaubt



    Umstritten, entspricht den Vorschriften, wenn man sie auch auf Stop stellt und nicht weiterlaufen lässt, eigentlich OK aber das weiß nicht jede Politesse



    Das geht auch nicht



    Zu klein!



    Ausländische Parkscheiben, die nicht den deutschen Vorschriften entspreche,. auch die der ehemaligen DDR sind nicht zulässig!




    So dann schaut besser mal nach Eurer Parkuhr

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