Kadett D Voyage Tiefgaragenfund

  • #21

    Was für ein genialer Fund! Gut dass der Kadett gerettet wird. Ich würde mir halt vom Tiefgaragen-Eigner die Schenkung oder so ähnlich bestätigen lassen und gut ist. Dem gehört ja wohl das Fahrzeug. Der Vorbesitzer wird eh nicht damit rechnen, dass es das Auto noch gibt, falls es überhaupt den Vorbesitzer noch gibt. Viel Spass mit dem schönen Kadett!

  • #22

    Könnte genauso gut sein, dass die Erben nicht wissen wo das Auto ist. Vielleicht war der Mann krank und hat das Auto einfach vergessen.

  • #23

    naja rechtlich ist das ganze sicher nicht ok.


    Aber wenn du nen neuen Brief beantragst und sich heraustellt das das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist, dann hast du gute Karten. Und ich glaube auch das da keiner mehr nachfragt nach den vielen Jahren....

    ______________________________________________
    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

  • #24

    Meines Wissens kann der "wahre Eigentümer" noch nach Jahren mit dem Brief kommen und sagen "her mit dem Ding".

  • #25

    Nein kann der Vorbesitzer nicht, der Brief ist kein Eigentumsnachweis, auch wenn das immer so geglaubt wurde, auch nicht als es noch die "guten" alten Briefe gab. Habe ich letztens noch nachgefragt beim STVA wie man das denn dann nachweisen soll. Geht nur über ein Schriftstück in irgendeiner Form, der Brief hilft vielleicht, ich kann aber nicht sagen ich hab den Brief, das ist mein Eigentum. Aber, der Eigentümer von der Tiefgarage kennt doch den, der den Standplatz angemietet hat. Irgendwo sind doch da mal Daten aufgenommen worden. Von da aus müsste man doch zurückverfolgen können, wer evtl. noch den Brief hat. GGF. über die FG Nummer oder wenn vorhanden Kennzeichen über das STVA und /oder Polizei den letzten Halter ausfindig machen. Ich denke da kommt man schon weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von 16SDriver ()

  • #26

    ;) Ja da bin ich mir sicher "Herr Schneider hallo, hier Schmitz, ich hab ihren alten Kadett in der Tiefgarage gefunden und das Lenkradschloß geknackt, können Sie mir bitte sagen, ob sie noch den Brief haben und ob ich den haben kann, krieg den sonst nicht angemeldet. Gruß Schmitz."


    Das war einfach nicht schlau. Er hätte die Hausverwaltung fragen müssen, wem das Auto gehört. Wenn die nix wissen, dann zur Polizei, wenn die nix Wissen und die wissen das, gleich als Fund melden. So hätte man das richtig gemacht. Dann die Fristen abgewartet und dann Brief beantragt, Unbedenklichkeitserklärung vom KBA anfordern und dann neuen Brief bestellen, Auslobung abwarten und Brief bekommen. Das wäre der richtige Weg gewesen.


    Oder Vermieter gefragt, der hätte dann wegen des nicht bezahlten Stellplatzes unter gewissen Vorrausetzungen "Pfandrecht" geltend machen können und dir das Auto verkaufen.


    Aber so im Moment ich weiß nicht.


    Wie gesagt, kann sein dass das alles klappt, würde mich freuen.


    Aber ich hab das Gefühl dass die Aktion in die Hose geht.


    Der aktuelle EU-Brief gilt nicht mehr als Eigentumsnachweis. Der alte deutsche Brief schon. Ob sich das geänderte Gesetz auch darauf bezieht, weiß ich nicht.


    Was heißt "Eigentumsnachweis". Ein Eigentumsnachweis ist alles womit man nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann, der Eigentümer zu sein.


    Und wenn ich einen Brief hab und der andere gar nix. Dann hab ich wohl die besseren Karten.



    Hey schau mal


    http://www.bmw-syndikat.de/bmw…uebergang_Geplaudere.html

    3 Mal editiert, zuletzt von california87 ()

  • #27

    Geiler Hobel; und das in meiner heimatstadt!
    Darf ich fragen,wo der stand?
    Kleiner Tip: Am karlsplatz in elberfeld ist ein schlüsselfritze,der nach musterschloß nen schlüssel macht.
    Dauerte bei mir 45min,dann hat er mich angerufen.
    Es will dir hier niemand was vermiesen,aber...
    ...es gab mal nen jaguar e-type,der geklaut wurde. Jahre später wurde er verkauft.er wurde vom käufer aufwändig restauriert und später im inet angeboten.
    Der eigentliche besitzer entdeckte ihn zufällig.das auto musste ihm ausgehändigt werden.von den restaurationskosten musste er NICHTS übernehmen.
    Von daher mach den besitzer ausfindig,ein kaufvertrag m.dem vermieter bringt dir u.u.nix.
    Jedoch gibt's da so'ne sonderregelung bei parkhäusern u.ä.
    Wenn das zu zahlende entgelt den wert des fzg.übersteigt,geht es glaub ich automatisch in den besitz des verm.über.
    Hab ich aber leider keinen § zu parat
    :(

    Frontera B 3,2-> Alltagshobel
    Kadett D Aero C20XE-> Baustelle
    Kadett D Papamobil 1,3 S-> Warteschleife
    Kadett D kl.Klappe C20XE-> Sommerspaß
    Kadett D kl.Klappe -> verletzt
    Kadett D kl.Klappe -> zerlegt
    76er Thrun Eicker 570 Weltbummler->Ferienwohnung

  • #28

    Ja. Ich möchte das auch nochmal ausdrücklich sagen. Ich möchte dir nicht ans Bein pissen. Ich freue mich ja für dich und das schöne Auto. Möchte nur drauf hinweisen dass das alles nicht so einfach ist.

  • #29

    Stop! Ich habe nicht gesagt, daß die Reihenfolge seinen Vorgehens richtig war. Ich hätte erst alles versucht zu ermitteln, dann wenn das passiert wäre einen Kaufvertrag gemacht und dann wär ich ans Auto gegangen. Aber auch der alte Brief war kein Eigentumsnachweis. Wenn ich einen mitnehme, wiel der den im Handschuhfach aufbewahrt, dann gehört mir nicht das Auto weil ich den hab. Der Besitzer hat einen Kaufvertrag und damit ist der Nachweis erbracht, egal wer erstmal den Brief hat.
    Also schnell erstmal nachforschen, sonst kommt tatsächlich hinterher noch der richtige Besitzer und hat vielleicht nur mal etwas verschlafen... :totlach:
    Dann kannst' ihn noch das Lenkradschloss ersetzen.

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