Der Tod für H kommt, noch dieses Jahr- hoffentlich (noch) nicht...

  • #1

    Gestern lese ich in der Tankstelle die Buchstaben aus der Oldtimer Markt, schlage nur die erste Seite auf und ich dachte mich trifft der Schlag:


    EU-Leitlinie definiert klassische Autos
    — 28.03.2014
    EU versteht Oldtimer als Stehzeuge


    Ein Oldtimer ist ein historisches Auto, das nur selten oder nie auf öffentlichen Straßen unterwegs ist – so heißt es in einer aktuellen EU-Richtlinie. Wie bitte? Oldtimerfans sind alarmiert.



    Eigentlich geht es in einer neuen EU-Richtlinie um die technische Überwachung von Fahrzeugen aller Art. Doch die Vorgabe enthält auch eine restriktive Definition dessen, was die EU als Oldtimer ansieht – und genau das rüttelt Liebhaber älterer Fahrzeuge auf. Denn diese Definition, die nun als Vorgabe für die künftige nationale Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten dient, hat es in sich. Dort heißt es beispielsweise, dass ein Oldtimer ein "Fahrzeug von historischem Interesse" ist, das "sehr selten, wenn überhaupt auf öffentlichen Straßen gefahren" wird. Wie bitte?



    Zwar stimmt es, dass viele historische Fahrzeuge nur wenig bewegt werden. Doch nun könnten Beschränkungen per Gesetz drohen: Sollen alle Oldtimer ins Museum? Schließlich liegt der Reiz des H-Kennzeichens darin, dass ein Oldie auch im Alltag benutzt werden darf und somit weiterhin zum Straßenbild gehört – nur so funktioniert die Pflege des historischen Kulturguts. Bei einer Umsetzung der EU-Vorgaben drohen Einschränkungen. So könnten künftig Touren außerhalb von Fahrten zu Veranstaltungen oder in die Werkstatt verboten werden, ein Fahrtenbuch zur Pflicht. Der EU-Text umschreibt die restriktiven Vorgaben, wie sie bislang nur für das rote 07-Sammlungskennzeichen gelten.



    Droht in wenigen Jahren das Ende unserer lebendigen Oldtimerkultur? Kritisch sieht auch DEUVET-Vizepräsident Götz Knoop die Richtlinie: "Das ist eine gefährliche Geschichte." Der Vertreter des Bundesverbands für Clubs klassischer Fahrzeuge bestätigt: "Die Richtlinie öffnet Möglichkeiten zu einer sehr restriktiven Handhabung bei der Umsetzung in nationales Recht."


    Ein Auto, das nach Ansicht des EU-Parlamentes nur selten auf der Straße sein sollte: Porsche 911 S.
    Einschränkungen beim H-Kennzeichen schließt auch er nicht aus. Anders als der DEUVET heißt Bernd Lange, Gründer der Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge im Europäischen Parlament (Historic Vehicle Group HVG), die Richtlinie willkommen: "Erstmalig ist eine klare Definition aufgenommen worden, die historische Fahrzeuge beschreibt." Er betont, dass es bislang auf EU-Ebene keine klare Vorstellung von Oldtimern gab. Aber ist eine restriktive Regel besser als gar keine?
    VW Käfer und Golf II – historische Autos?
    Die EU-Vorgabe wirft auch die Frage auf, inwieweit Fahrzeuge, die zwar klassisch, aber nicht besonders selten sind, ein historisches Interesse begründen, wie beispielsweise der VW Käfer. Das entscheiden auch künftig die Mitgliedstaaten für sich: Ein Alter von über 30 Jahren und ein unveränderter Originalzustand genügen jedenfalls nicht, um einen Klassikerstatus zu garantieren. Schon jetzt wird auch diskutiert, ob beispielsweise der 1983 erschienene Golf II ein schützenswertes Auto ist. Falls bei der Umsetzung der neuen Richtlinie jedoch Volksautos ausgeschlossen werden sollen, verspricht Patrick Rollet, der Präsident des Oldtimer-Weltverbands FIVA: "Dann unternehmen wir Schritte, um das zu korrigieren." Wenn es dann mal nicht zu spät ist.


    Gehört der Golf II zum Kulturgut oder eher nicht?
    Hier die EU-Richtlinie in Auszügen


    "Gründe für die Richtlinie: (...)
    (13) Fahrzeuge von historischem Interesse sollen das Erbe der Epoche, in der sie gebaut wurden, erhalten, und es wird davon ausgegangen, dass sie sehr selten, wenn überhaupt, auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Daher sollte es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, den zeitlichen Abstand der Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung für diese Fahrzeuge festzulegen. Ferner sollte es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, die technische Überwachung für andere Arten von Spezialfahrzeugen zu regeln. (...)


    Artikel 2, Anwendungsbereich (...)


    2. Die Mitgliedstaaten können die folgenden in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen


    Fahrzeuge, die unter außergewöhnlichen Bedingungen betrieben oder genutzt werden, sowie Fahrzeuge, die nicht oder kaum auf öffentlichen Straßen benutzt werden, wie Fahrzeuge von historischem Interesse oder für Wettbewerbe bestimmte Fahrzeuge, (...)


    Artikel 3, Begriffsbestimmungen


    Ausschließlich für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck (...)


    (7) "Fahrzeug von historischem Interesse" ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    – es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,
    – sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,
    – es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt, und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert, (...)"


    Autoren: Matthias Brügge , Thomas Wirth
    Quelle:Autobild.de



    Es ist zum Kotzen, was soll das? Letztlich ist es das, was ich schon vermutet hatte "Oh, da sind aber ganz schön viele Oldtimer, da geht viel Steuereinnahmen flöten"
    Also wenn man dann fahren will, kann man ja das normale Kennzeichen zu Höchststeuern nehmen..


    Ich kann nur sagen "Raus aus diese EU!" Ich hoffe sie bricht doch noch zusammen, 2017, wenn wieder Wahl ist und in Frankreich auch gewählt wird. Denn dann könnte die neue Präsidentin! Marie le Pen heißen und die will sofort raus aus der EU. Dann wäre endlich Schluss mit dieser dusseligen EU Einmischung in nationale Ebene, die völlig fehl am Platze ist.

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  • #3

    Klar ist das der Aprilscherz. Der Oldtimer Markt. Alle Jahre wieder. Aber danke fürs Posten. Dann spar ich mir die Zeitschrift :)

  • #5

    Ein Aprilscherz? Oh nein, es steht sogar auf der Seite des EU Abgeordneten von Bernd Lange:


    http://www.bernd-lange.de/content/360783.php


    Oder, Stellungnahme des Deuvet gegen diese Richtlinie:


    http://www.google.de/url?sa=t&…HXw&bvm=bv.64125504,d.bGE


    Oder:


    http://www.classicindex.eu/Sze…definition-dank-fiva.html


    Oder:


    http://www.myheimat.de/burgdor…-definition-d1304250.html


    Ich glaube kaum, daß die alle für einen Aprilscherz die Seite dafür ändern.


    Fakt schein wohl zu sein: Motor, Bremse, lenkung in Werksauslieferungszustand.. Wenn ich nicht vor dieser Einführung fertig bin, kann ich ein Originalzustand von meinem Kombi (nicht der Werksauslieferungszustand!) nicht mehr genehmigt bekommen, da der 16S (der ja original so bestellbar war und in der Richtlinie die im Oktober 2011 erst erlassen wurde national alle Motorvarianten der Baureihe zulässig war) nicht ab Werk drin war und damit nicht mehr genehmigungsfähig ist. ich hoffe, ich bin schneller fertig als dieses Gesetz, was dann auf nationaler Ebene angewendet werden muss.


    Dies wird kein Aprilscherz sein, leider..


    Und hier, gerade noch was tolleres gefunden, da werden wir alle kotzen, nicht nur die H Fahrer:


    http://www.autobild.de/artikel…er-oldtimer--3912685.html

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  • #6

    Huhu. Jetzt entspann dich. Es gibt einfach zuviele Oldtimer mittlerweile. Wir haben 2014. Also 1984. Jetzt kommt halt alles mit Kadett E und den Youngtimern um die Ecke und die Leute schieben jetzt Panik.


    Gerade DU. Genau DU müsstest doch froh sein, wenn endlich mal die Tuning-Sünden verschwinden und nur die wirklich Originalen Bestandsschutz bekommen. Nichts anderes steht in deinen Links. Nahe am Original solls sein. Nicht mehr und nicht weniger. Dein 16 S kann drinbleiben. Es geht nur darum dass ein 16 V im Kadett D jetzt wohl nicht mehr so einfach ist. Keiner verlangt Matching Numbers.


    Da könnte eher der Lack zum Problem werden.


    Also entspann dich. Es ist nur Spaß.

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  • #7

    Deine Ruhe möcht ich haben...In der Hinsicht bin ich Hypochonder. Kann ja schon nicht mehr schlafen.


    Lack??? er steht schon wieder in der Lackiererei, wird gerade neu lackiert. Der großte Fehler meines Lebens.
    Na wenigstens können Sie ja wegen dem Radio nicht meckern.


    Hast mein Briefchen schon bekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von 16SDriver ()

  • #8

    das weiß ich nicht. ich war seit wochen nicht zuhause. erst ende nächster woche. aber danke schonmal vorab :)


    die regelungen werden dauernd angepasst werden. wie gesagt mit dem kadett e, Ascona C und dem golf II, Fiesta, audi 80 werden demnächst massenfahrzeuge die immer noch reichlich da sind für das h-kennzeichen freigegeben. und das scheint das problem. die leute wollen nicht das sich jetzt jeder einen II Golf kauft und damit durch die Feinstaubzonen fährt. Ich denke, dass das Alter auf 40 hochgesetzt werden wird. Einfach um "das Gros auszumerzen".


    Viele Leute erkennen jetzt halt die "sparende" Art zu fahren und das ist halt jetzt das Problem.


    Es sollen die Leute ausgefiltert werden die nur billig Autofahren wollen.


    Es wird halt mit dem H-Kennzeichen immer noch ein Haufen Schindluder getrieben.


    Auch bei den "Tuning"-Autos wird es erhebliche Auflagen geben. Wie das aussieht weiß ich nicht.


    Ich hab nur noch einen Oldtimer und den werd ich wahrscheinlich auch bald verkaufen. Somit trifft mich das ganze nicht so.


    Würde das Feinstaubzonen Gesetz aber neu geregelt dann wäre ich echt empfindlich getroffen.

    Einmal editiert, zuletzt von california87 ()

  • #9

    Das mit 40 jahre ändert aber auch nichts, das verschiebt das nur um 10 Jahre. ich hoffe sowas kommt erst wenn ich durch bin, ich bin beim erstem Mal schon verarscht worden, als e splötzlich von 25 auf 30 Jahre hoch ging, fehlt jatzt noch das kurz vorher auf 40 Jahre geht, dann stehe ich wieder da. Dann gleich abschaffen. dann gibt es nie wieder Probleme.


    Es wäre doch eine wesentlich wichtigere Sache mal in die Definition aufzunehmen, nämlich daß dieses nicht mehr im Alltagsbetrieb (heißt ein Zweitfahrzeug muss vorhanden sein) als Dauerläufer läuft und dann noch wie ich viele sehe noch nicht mal ne Garage haben. Das sollte zur Pflicht werden. Nicht das er selten oder fast gar nicht mehr auf öffentlichen Strassen fährt. Autos sind nunmal für die Strase gemacht. Und zur Erhaltung gehört auch das Fahren.
    Gleichfalls steht in dem Oldtimer Leitfaden "sich deutlich optisch vom normalen Gebrauchten gleichen Alters abheben". Wenn ich aber sehe, was für Schrottlauben mit nem H rumfahren, dann frag ich mich wer sowas überhaupt abnimmt. Liest denn keiner derer, die die Genehmiger sind diesen Leitfaden?
    Offensichtlich nicht oder ist denen eagal.


    Sinnvollere Bedingungen wären:


    30 Jahre, kein Hauptfahrzeug (Zweitfahrzeug muss nachgewiesen werden), Garage vorhanden, max. (kann man sich jetzt streiten) 5000-6000Km im Jahr, Gleichbleibender Erhaltungszustand durch Prüfstelle dokumentiert (eben wie so ein Fahrtenbuch), H Status Änderungsmöglichkeit seitens der Prüforgansiation.


    Dann braucht nicht herauf gesetzt zu werden, weil die Fahrer dann nämlich verpflichtet sind dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug optisch und technisch top bleibt.
    Damit wären nämlich dann diese Auswüchss sofort im Keime erstickt. So mal eben billig fahren ist dann nicht lange.

  • #10

    das sehe ich anders. auch einen klassiker kann man jeden tag fahren. solang er gepflegt und gewartet wird. es ist eben ein unterschied ob jemand weil er sein auto liebt, seinen kadett c jeden tag fährt und pflegt oder ob jemand einen golf 2 bei ebay schießt für 200 euro und damit durch die gegend rackert weil er billiger ist.


    sinnvoll wäre vielleicht eine kilometerbegrenzung. ich sag ja, die schweizer sind schlaue leute.


    ich würde eher das tuning einschränken. ziel wird es sein, die spreu vom weizen zu trennen. aber wie du schon gesehen hast, ist das nicht so einfach zu definieren. und das ist ja immer wichtig. in kurzen sätzen ohne viel wenn und aber festzulegen was denn nun schützenswert ist und was nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von california87 ()

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