Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern

  • #2

    Die Zulassungsstelle hier in der Stadt gibt Kurzzeitkennzeichen sowieso nur noch raus, wenn man die FIN angibt. Die wird auch in diesen rosa Fahrzeugschein gedruckt. Ich hatte ja eine Kopie vom Fahrzeugschein dabei, aber alle anderen Daten musste ich per Hand ausfüllen. Und das war dann sogar eine reguläre Anmeldung. Als ich nach vier Tagen auf mein Kennzeichen anmelden wollte, hieß es "auf der FIN sind schon Kennzeichen, haben Sie Kurzzeitkennzeichen am Auto? Die müssen Sie herbringen" Die wurden dann auch gleich einbehalten, mir wars egal, die hätten vermutlich auch entsiegelt werden können.
    Im Übrigen wurde doch erst vor ein paar Jahren beschlossen, dass Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnort geholt werden können. Super praktisch, wenn ich in München wohne und mir ein Auto in Frankfurt ansehen will. Entweder auf Risiko das Kennzeichen holen, oder doppelt fahren. Das scheint ja jetzt wieder aufgehoben zu sein. Und wenn die von der Zulassungsstelle das Auto sehen wollen, soll mir Recht sein. Nur die Sache mit der HU sehe ich etwas kritisch. Beim Hänlder ja, der soll mir gefälligst einen neuen TÜV draufmachen wenn ich das Auto abholen. Aber bei Privat, wenn das Auto schon seit über zwei Jahren steht, das könnte kompliziert werden.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #3

    Tja auch hier wieder selber schuld. Was wurde mit den Kurzzeitkennzeichen schindluder getrieben. Das war ja abzusehen. Und da müsst ihr euch alle an die eigene Nase fassen. Kurzzeitkennzeichen sind nur für Überführungsfahrten. Von A nach B. Wer von euch ist damit nicht zum einkaufen gefahren, zum McDrive oder zur Arbeit. Für wen waren sie nicht willkommen, wenn es darum ging Autos zu bewegen die nicht Tüv-Konform waren um zu nem Treffen zu fahren. Also jetzt auch nicht jammern.


    Das Zulassungsgesetz perse zur Zeit ist absolut unterirdisch da geb ich meinem Vorredner recht. Ich wohne in München, weil ich dort arbeite. Ich wollte dort einen Zweitwohnsitz und hab das auch so beim Ummelden angegeben. Das war aber völlig für die Katz. Haben mich abgemeldet und umgemeldet. Jetzt hab ich zwei Autos die noch bei meinen Eltern stehen. Wenn ich die auf meinen Namen anmelden möchte, muß ich das in München tun. Jetzt muß ich die also hier zum TÜV bringen und dann in München zulassen. Die Kennzeichen kann ich nicht mehr hernehmen. Kurzzeitkennzeichen krieg ich hier wohl auch nicht mehr. Es ist wirklich absurd.

  • #4

    Daran wird aber die neue Regelung auch nichts ändern können. Dann muß ich eben das Fahrzeug angeben, mit dem ich "sonst wo hin" fahren will.


    Wenn ich mir ein Auto kaufe und es überführen will, bei dem der TÜV abgelaufen ist, bleibt nur wieder ein rotes Kennzeichen...prima deutsche Bürokratie... :S

    legal-illegal-scheißegal :)

  • #5

    da gehts schon wieder weiter.


    rotes kennzeichen, fahren mit händlerkennzeichen nur mit fahrtenbuch und durch inhaber!!, ausleihen und fahren is nicht.
    und mit rotem oldtimerkennzeichen schon gar nicht.


    faktisch muß man wohl sich die fahrgestellnummer des wunschwagens geben lassen und die eintragen lassen.


    und wenn wir schon dabei sind. kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weiterveräußert werden. es ist also untersagt sie für jemand anderen zu besorgen (käufer etc) als auch mit dem auto mitzuverkaufen.

  • #6

    HAAAA Kurzzeitkennzeichen dürfen dann nur noch rausgegeben werden wenn das Fahrzeug TÜV hat. Und wie bekomme ich das Fahrzeug zum TÜV ohne Kurzzeitkennzeichen? Haben sich die Vollspacken wieder was richtig gutes ausgedacht. Wenn das wirklich so kommen sollte, dann werden wohl einige Kunden in der Zulassungsstelle amok laufen.


    Dann ist der Nutzen der Kurzzeitkennzeichen hinfällig. Die brauch denn kein Mensch mehr. Weil wenn ein Fahrzeug TÜV hat, dann kann ich es regulär anmelden. Und wenn ich nach 2 Tagen kein Bock mehr hab dann melde ich es wieder ab. Der Verwaltungsaufwand steigt damit exponentiell.

  • #7

    Ohne Gewähr auf Richtigkeit.


    Aber so viel ich weiß, darfst du ein abgemeldetes Auto auch so zum TÜV bringen. Voraussetzung ist regional verschieden. Hier z.B. muß das entstempelte Kennzeichen montiert sein oder das zukünftige kennzeichen (reserviert bei der zulassungsstelle), eine Deckungskarte vorliegen, fahrt direkt und ohne umwege. So darf man es sogar zur werkstatt fahren wenn dort die vom TüV bemängelten Dinge behoben werden sollen. manchmal muß der termin beim tüv bekannt sein. aber mal die zulassungsstelle vor ort fragen.

  • #8

    Da hat auch die Versicherung ein Wörtchen mitzureden. Bei meiner ist es so: Fahrt zur Untersuchung und auch zur Anmeldung mit bei der Abmeldung entsiegelten oder frischen dafür reservierten Kennzeichen, im eigenen und in einem angrenzenden Zulassungsbezirk. Bei mir wäre das ein Aktionsradius von gut und gerne 50km.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #9

    Mit angabe der Fahrzeug ident. Nummer beim Kreis würde ich noch verstehen aber wie soll man Probefahrten machen? Mein Kadett z.B. steht öhhh hmmm seit 2008 bzw wurde seit dem nicht mehr richtig gefahren, das ist affig das ganze so zu machen. Naja Deutschland halt wo ein Wille da ein weg mehr sag ich nicht!

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #10



    Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.




    So steht es im Text oben drin.

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