ABS Ausbauen

  • #1

    Hi Leute!


    Mein Entschluss ist gefallen. Zwecks schönerem aussehen im Motorraum und paar anderen gründen möchte ich gerne mein ABS deaktivieren und ausbauen.


    Was muss ich alles umbauen? Hat das schonmal jemand beim 16v gemacht?


    Also der ABS Block soll raus und die Leitungen werden passend gebogen. Was brauche ich alles für teile oder kann ich BKV usw. weiterverwenden?


    Ich möchte jetzt keine Disskussion ob es besser ist das ABS weiter zu verwenden oder nicht.


    Freue mich auf eure Hilfe!


    Gruß Jannik

    Das ist so, als würdest du John Wayne mit dem Cowboy der Village People vergleichen!

  • #2

    Nur so als Hinweis, falls du einen richtigen Prüfer erwischt bzw. im Falle eines Unfalls mal einen richtigen Gutachter und es ist kein ABS mehr im Auto verbaut, dann kriegst du ein großes Problem, da das ABS laut Fahrgestellnummer und ABE zu deinem Fahrzeugs gehört. Solche sicherheitsrelevanten Bauteile dürfen nicht rückgerüstet werden.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #3

    muss ich frank zustimmen, jeder gutachter oder tüver sagt, was original dran war muss auch wieder dran sein und funktionieren, zwecks der betriebserlaubnis, und ohne be zu fahren ist sehr riskant und teuer, anders verhält es sich wenn du zb kein abs hast aber eins nachrüsten willst, da du dadurch die sicherheit erhöhst kann der umbau abgenommen werden, aber mit der rückrüstung verringest du so zu sagen die sicherheit des autos und das lässt der gesetzgeber hier zu lande nicht zu

  • #4

    Hab ich schon öfter gemacht...
    es gibt vom Corsa C so T Stücke.. mit denen kannst den Hbz weiter verwenden.
    Minderer für die HA noch rein und passt.

  • #6

    Ich muss das Thema auch nochmal hochwerfen.


    Grundsätzlich kann ich eure Argumentation bzgl. "sicherheitsrelevanter Bauteile zurückrüsten" verstehen, jetzt kommt mein ABER:
    Wenn es mal vom Hersteller zugelassene vergleichbare bzw. identische Fahrzeuge gab, die kein ABS hatten, was soll streng genommen dagegen sprechen, auf Rohkarosse bzw. beim Umbau ein Fahrzeug ohne ABS aufzubauen.


    Klar, sicherheitshalber sprech ich nochmal mit der DEKRA, aber rein faktisch gibt es ja auch 16V's ohne ABS original vom Hersteller.


    Kniffeliges Ding....

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  • #7

    Ich verweise einfach nochmal auf meine Aussage vom 18. Januar 2015, dort ist alles gesagt. Hab das Thema ABS auch erst dieses Jahr nochmal besprochen gehabt, zwar in die andere Richtung, aber da kamen die beiden Prüfer der DEKRA, mit denen ich das Gespräch führte, nochmal ganz genau darauf, dass ein Ausbau IMMER zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt - auch wenn es vergleichbare Fahrzeugmodelle ohne ABS gab.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #8

    ist schon wieder so ne komische deutsch bürokratische Regel, dass ich ein Kfz, was eine EG Betriebserlaubnis hat, nicht aus seinen einzelnen Komponenten nachbauen und zulassen darf, weil die Lampen an dem Ursprungsfahrzeug nicht auch blau sind ?( dolle Wurst
    Wie gesagt, der grundsätzlichen Argumentation kann ich schon folgen....
    Konnte man nicht früher Fahrzeuge mal umschlüsseln? Vielleicht gibts doch irgendeinen Kunstgriff (auch, wenn unser Frank sich schon mit den Kollegen unterhalten hat ;) , und du hast bestimmt auch schon gute Beziehungen)

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  • #9

    Vielleicht sollte ich kurz umreißen, warum die Frage aufgetaucht ist.
    Wenn ich an der Vorderachse auf 5 Loch umbaue, wird das ja noch gehen, weil der Sensor immernoch an der Antriebswelle die Info's bekommt.
    Wenn ich an der Hinterachse auf 5 Loch umbaue, dann könnte ich mir vorstellen, dass es mit den ABS Achsstummeln vom Vectra B V6 Probleme mit dem ABS beim Kadett geben könnte, weil z.B. die Impulszahl eine andere ist und das Kadett STG die Anzahl der Impulse nicht auflösen kann - nur so als Idee


    Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen und kann mir da unter die Arme greifen....


    Die Frage ist ja grundsätzlich auch, woher will der TÜV wissen, dass das Fzg. mal ABS hatte? Kann man das aus der Fgst.-Nr. entschlüsseln?


    Gruß Alex

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!

    Einmal editiert, zuletzt von schrauberlehrling ()

  • #10

    Solang die Impulszahl von der Vorder- und Hinterachse gleich ist, wird es dem ABS egal sein ob der Hinterachsstummel vom V6 ist. Der E - Kadett müßte ein 29er Impulsrad an der Antriebswelle haben. Laut kurzer Ebaysuche hat der V6 auch ein 29er Impulsrad an der Antriebswelle. Wenn ich Vectra b v6 ABS Ring google kommen nur 29 Zähne für vorn. Also wird der hintere V6 Achsstummel auch ein 29er sein. Irgendwie wurden aber beim Kadett auch 43er Impulsringe an den Wellen verbaut. Wenn du die 43er Ringe an den Antriebswellen hast, würd ich auf die 29er Variante umsteigen. Wenn das ABS nur 29 Impulse pro Radumdrehung bekommt statt 43, meint halt das ABS, das Auto fährt langsamer als in Wirklichkeit. Ist überhaupt das uralte Kadett ABS System so schlau, daß es für irgendwelche Regel- oder Ansprechgeschichten die Geschwindigkeit braucht ?

    Ich bin's nicht, ich war's nicht, ich kann Nichts dafür !!

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