Kadombo: Ein COMBO kommt selten allein

  • #72

    Hallo,


    lasst Ihr Combos als LKWs zu oder kann man die zum PKW umschreiben lassen? Der Nachteil am LKW ist die teure Versicherung, ich wollte mir die Tage einen 2000er Caddy "für's grobe" holen, aber selbst nur Haftpflicht, wenig jährlichen KM und ohne gewerbliche Nutzung kostet der als LKW einfach noch sch... viel Versicherung.
    Da bleib ich doch lieber erstmal beim Anhänger.


    Grüße

  • #73

    @Vogelsberger
    Habe ein gutes Angebot von der KRAVAG. Ob ich den als PKW oder LKW dann am Ende zulasse nimmt sich in der Summe aus Steuer und Versicherung nichts. Selbst bei den 1.4er Motor reicht die Steuerersparnis LKW gegenüber PKW. Je größer oder schmutziger ( :D Diesel) der Motor, desto mehr sparst du. Kannst auch mal bei der Concordia nachfragen. Der Beitrag hängt natürlich auch von deinen eigenen Bedingungen ab... SF, Kilometer usw.



    Falls jemand mal nen Schriftzug auf Combotüren kleben muss und nicht weiß wohin. Hier mal die Maße:


    Linke Tür



    rechte Tür:

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  • #76

    Die AHK hab ich noch. Nur ist diese abgeschraubt, weil ich sie zum Sandstrahlen und Pulverbeschichten bringen will. Kommt auf jeden Fall wieder dran! Aber bei dem Kofferraum brauch ich wohl selten einen Anhänger ;) .
    Und mit dem zul. Gesamtgewicht bin ich unter 3,5t und darf auch sonntags fahren :P . Ohne Anhänger natürlich ^^

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  • #77

    Nicht wirklich. Die StVo sagt ganz klar: LKW zugelassene Fahrzeuge mit Anhänger haben ein Sonntagsfahrverbot. Es gibt da eigentlich keine Gewichtsangabe dazu. Es haben schon mehrfach diverse PickUp und Kleintransporter unter der 3,5To Marke Sonntags gezahlt, weil sie "gerade mal eben" PRIVAT ein Anhänger gezogen haben.
    Ausgenommen sind hierzu nur LKW mit Anhänger zu Sport-/ Freizeitzwecken, Sondergenehmigungen, Schausteller, Wohnmobile oder Werkstattwagen.


    Genau aus diesem Grund, durfte ich die ganzen Jahre mit meinem als LKW zugelassenem Transporter, meinen Anhänger MIT dem Rallye-E drauf ziehen. Ist dieser aber abgeladen und ich fahre einen leeren Anhänger, gilt wieder das Sonntagsfahrverbot.


    Thomas

    Wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Du untersteuern. Wenn Du ihn nur hörst, hast Du übersteuern.
    (W. Röhrl)


    siehe auch: http://www.Rallye-Team-Schmitt.de.tl

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