zusatzscheinwerfer Led

  • #3

    :| 8| :thumbdown:

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    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

  • #4

    wer meint der kadett hat mieses licht, hat noch nie im calibra gesessen... bin mit meinen funzeln zufrieden (schwarze inpro scheinwerfer mit phillips blue vision)

    ...kuschelkurs is aus...

  • #5

    Hallo Kurt,


    optisch sieht es nicht schön aus, wie Du diese angebracht hast, aber im Dunkeln sieht es ja keiner.
    Erinnern mich so an Landescheinwerfer. - Wenn Du sie einschaltest hast Du einen Kadett im Tiefflug.


    Das Problem bei den nachträglich angebauten LEDs ist, dass Zusatzbeleuchtungen ganz gleich welcher Art verboten sind, es sei denn die haben eine allgemeine Zulassung für das Fahrzeug oder sind im Fahrzeugschein eingetragen. Wenn man es ganz genau nimmt, darfst Du sogar die Kennzeichenbeleuchtung nicht gegen LEDs tauschen.
    Selbst die Innenraumbeleuchtung darf man nur gegen LEDs tauschen, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden und es darf nicht nach aussen scheinen.
    Die Betriebserlaubnis ist mit den zusätzlichen LEDs erloschen und was das heißt, weißt Du.

  • #6

    hallo
    zum thema optisch stimmt das es past nicht man könnte auch sagen es past nicht das es ein elektromotor dieses fahrzeug antreibt .
    mir gefallen die Lazer schon ich fahre halt gerne in der nacht ...die passen aber grunsätzlich nicht auf auch ein modernes auto! zb bei meinen BMW
    zum thema zulassung muss ich berichten die sind erlaubt und haben sogar ECE zulassung deshalb auch so teuer die dinger sind sogar Fia abgenommen ich hab sogar ein nachweis für die kollegen die es Prüfen dürfen ob das zulassig ist oder nicht !
    ich fahr die Lazer auch ihm Rennauto!

  • #7

    dann würd mich aber reizen, obs kein stress wegen der einbauhöhe gibt. beim normalen scheinwerfer musst ja ne mindesthöhe haben. ebenso mit einer leuchtweitenregulierung, braucht man normal auch... würde mich schon wundern wenn man die so ranspaxen kann und fahren darf.

    ...kuschelkurs is aus...

  • #8

    eine Zulassung für Rennen entspricht ja nicht einer Zulassung für die Stra0e. Einfach mal Quellen posten - dann wirds vielleicht glaubwürdig

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  • #10

    Aus dem Netz "geklaut":
    Hochleistungs-LED-Scheinwerfer Lazer Lamps RS-8 / ECE-Zulassung
    Ohne Eintragung zugelassener Fernscheinwerfer nach ECE R112.
    mit Tagfahrlicht und Positionsleuchten
    Eingangsspannungsbereich 9 bis 32 Volt
    Hocheffizientes Doppel-Optik-System mit im Vakuum metallbedampften Reflektoren.
    Gore-Tex-Membran für Druckausgleich und Abdichtung.
    Temperaturgesteuertes elektronisches Management.
    Made in Britain
    Wasserdicht nach IP67.


    Nun ein Link zur Zulassung:
    Zulassungserklärung vom Amt


    "....Bitte überprüfen Sie vor der Montage eines Produkts an einem Fahrzeug, welches am regulären Straßenverkehr teilnehmen soll, ob die von Ihnen benötigte Funktion auch abgedeckt wird...."
    Bedeutet schon im Klartext, dass die Lampen an sich geprüft sind aber nicht "frei und überall" montierbar. Hierzu muß die StVo befragt werden:
    Gesetzestext


    Auch hier ganz klar geregelt aber in den "Feinheiten" muß das Baujahr des Fahrzeuges (Mindest-/Maximalmaße am Fahrzeug, wo Lampen sein dürfen/müssen) beachtet werden. Eine Leuchtweitenregulierung ist erst mal nur für das Abblendlicht erforderlich, wenn es Baujahrbedingt sein muß. Wir reden hier aber nicht vom Abblendlicht, sondern von zusätzlichen Fernscheinwerfern - die können fest installiert sein, sofern die Grenzmaße am Fahrzeug und auch die Leuchtweite eingehalten wird.


    Dauer der Linksuche via Google ... 3min.


    Meint Ihr denn, wir Rallyeautofahrer unterliegen nicht der StVo? Der ganze Mist muß eingetragen sein und funktionieren. Vor JEDER Veranstaltung werden die Fahrzeuge durch einen techn. Kommissar überprüft und das sind teilweise TÜV Ingenieure oder ähnliches. Zwischen den Prüfungen fahren wir im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle werden auch wir angehalten und überprüft. Stellt da ein Polizist was verbotenes fest, gibt es nicht nur den obligatorischen Knollen und evtl. Punkte in Flensburg - nee, das geht da noch weiter. Die Daten werden an den Veranstalter weiter gegeben, der widerum gibt es an den Dachverband und von dort kommt dann noch ein Sportstrafverfahren, wo Strafen ab 500€ anfangen und nach oben keine Grenze haben.


    OK, das Szenario ist zugegeben selten aber nicht unmöglich oder gar, noch nie vorgekommen.


    Egal ob Kurt´s Lampen euch nun gefallen, wie er sie montiert hat - hier ist ganz klar der Aspekt des Licht´s im Vordergrund und nicht die Optik. Es ging hier um die Lampen selbst, die eine Zulassung besitzen, wenn man sie richtig anbaut.


    Thomas

    Wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Du untersteuern. Wenn Du ihn nur hörst, hast Du übersteuern.
    (W. Röhrl)


    siehe auch: http://www.Rallye-Team-Schmitt.de.tl

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