Hallo zusammen,
hier kommt wieder jede Menge gefährliches Halbwissen zusammen.
Die meisten Oldtimertarife sind SFR-Frei. Das heisst, dass bei einer Abmeldung im laufenden Jahr der bisherige SFR beim bisherigen Versicherer verbleiben und ruhend gestellt werden kann. Der SFR wird für den Neuvertrag beim neuen Versicherer nicht abgefordert, weil er nicht benötigt wird. Das hat sogar den Vorteil, dass man den ruhenden SFR für ein weiteres Fahrzeug nach Normaltarif verwenden könnte. Aufpassen: Ruhende SFR sind nicht "unbegrenzt haltbar". Sie verfallen nach gewisser Zeit, je nach Gesellschaft nach unterschiedlicher Zeit.
Also, Vorgehensweise ist: Neuen Versicherer anfragen ob der Oldtimertarif SFR-Frei ist und dann EVB anfordern. Erst danach Fahrzeug abmelden und im Anschluss mit der EVB des neuen Versicherers wieder anmelden. Das ist sauber und absolut legal.
Zu Beitrag 8 von spooner:
In dem Fall hat man keine freie Wahl des Versicherers. Der SFR wird ja vom neuen Versicherer beim alten Versicherer angefordert. Sobald diese Anfrage eingeht meldet der alte Versicherer seine vertragsbedingten "älteren Rechte" an und beruft sich auf Erfüllung des Vertrages.
Gruß Stefan