Cabrio Umbau Bremsanlage (ABE inside)

  • #12

    Ok interessant. Wurde das für MJ92/93 nochmal geändert? Ist das zufällig im Fahrzeugschein eingetragen? Angeblich soll es von August 92 nochmal einen Umrüstkatalog geben.
    Weil ich fürchte, ohne was Schriftliches habe ich da schlechte Karten, auch wenn der bei dir ja verbaut ist.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #14

    Also mal ganz ehrlich gefragt ohne dir oder deinem Prüfer auf die Füße zu treten.
    Wieso verkrampft Ihr euch so an der Tabelle des Umrüstkatalog, wie gesagt, dass sind die Mindestwerte.
    Natürlich kannst du andere Felgen verbauen, sonst dürfte ja kein Mensch Zubehörfelgen verbauen und die ganzen Gutachten wären nichtig.
    Es geht da nur darum, dass du bei Umrüstung auf die größere Bremse nicht mehr die kleinen originalen 13" Felgen fahren kannst.
    Und mit können mein ich nicht "dürfen", sondern nicht "können", da die einfach mechanisch durch die Abmessungen nicht über den Sattel passen.
    So ähnlich seh ich das beim HBZ, da steht Minimum 20er.
    Da es den 22er sogar Serie im Kadett-E gab, nun mal dahin gestellt ob der im Umrüstkatalog beim Cabrio aufgeführt ist oder nicht, so ist doch ein größerer HBZ immer wünschenswert, da er den Druckpunkt verbessert.
    Dabei wird ja nicht das Verhältnis der Bremskraft zwischen vorn und hinten geändert, also unbedenklich.
    Hast du denn mal mit einem Prüfer gesprochen was er zu den zwei Punkten sagt oder reimst du dir das alles selbst zusammen?

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #15

    Endlich hatte ich mal wieder Zeit für das Thema.


    Nein: was im Umrüstkatalog steht muss auch so umgesetzt werden. Wenn da 256er Scheiben stehen darf ich keine 284er verbauen und mich auf "Mindestgröße" berufen. Gleiches gilt für alle anderen Teile auch.


    Zur Felge: da steht "nur in Verbindung mit 5,5Jx14". Warum da ein "nur" steht war auch dem Prüfer nicht klar, zusammen mit dem GSI Fahrwerk wird auch 15 Zoll akzeptiert bzw. eingetragen.


    Nochmal zur Bremsanlage. Der Prüfer hat die ABE E388/1 vom Cabrio rausgesucht, da steht viel mehr drin, zum Beispiel auch alle Angaben zum ABS.


    Bremsanlage 1, für C16NZ, mit oder ohne ABS
    236x12,7mm Scheibe vorne, Bremszylinder 48mm
    200x45 Bremstrommel hinten, Bremszylinder 19,05
    Druckminderer 40/0,3
    Bremskraftverstärker 200 (ohne ABS) oder 225 (mit ABS)
    Hauptbremszylinder 20,64 (ohne ABS) oder 22,22 (mit ABS)


    Bremsanlage 2, für C20NE, mit oder ohne ABS
    256x24mm belüftete Scheibe vorne, Bremszylinder 52mm
    200x45 Bremstrommel hinten, Bremszylinder 19,05
    Druckminderer 40/0,3
    Bremskraftverstärker 225
    Hauptbremszylinder 22,22


    Letzter Punkt widerspricht massiv dem Umrüstkatalog!
    Nur weil in der ABE steht, dass ein C20NE einen 22er HBZ zwingend erfordert, kann bzw. muss ich den verbauen. Und nicht weil im Umrüstkatalog was von "Mindestausrüstung" steht - das deckt nur ab, dass ein C16NZ auch mit der Bremsanlage vom C20NE fahren darf.


    So, dann mache ich mich jetzt mal wieder auf die Suche nach einem 225er BKV mit 22er HBZ ohne ABS. Mein Verwerter hat schonmal doof geschaut, dass ich für ohne ABS suche :D Leider hatte er soeinen nicht da.


    Corsa C Verteilerblock? Oder meinst du Corsa B?
    Mein grüner Corsa C hatte kein ABS, der hatte dort einen 30/3 Druckminderer :D
    Aber Ziel wäre eigentlich gleich ein passender HBZ mit vier Ausgängen. Muss ich dann trotzdem andere Bremsleitungen verlegen?

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #16

    Wegen der restlichen Bremsproblematik halt ich mich jetzt raus.
    Wenn du der Meinung bist, dass niemand sich größere Bremsen einbauen darf, die nicht explizit im Umrüstkatalog stehen.
    Na gut, dann nehm ich das so hin. Dann scheinen einige illegal unterwegs zu sein.


    Analog werden dann ja auch alle Gutachten für Zubehörfelgen ungültig sein.
    Frag ich mich, wieso die Firmen da tausende an Euro für ausgeben.


    Bei dem Verteilerblock meine ich Corsa C.
    Hier ein Link dazu.
    Aber den wirst du ja laut deiner Aussage eh nicht verbauen dürfen, steht ja so nicht im Umrüstkatalog und ist ja nicht vom Kadett.


    LG ;)

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #17

    schon lustig wie Du dich mit dieser Geschichte beschäftigst :)
    Natürlich ist man allein im Bezug auf das Cabrio etwas eingeschränkt, denn da gab es lediglich diese zwei Bremsengrößen, weils auch nur 2 Motorvarianten gab.


    Verbaust du nun die passende größere Bremsanlage, welche sich mit der Fahrzeug ABE deckt, so musst du diese auch nicht eintragen lassen, oder?


    Andererseits, wenn du deine Bremse sowieso eintragen lässt, dann muss man sich nicht an den Umrüstkatalog oder die Fahrzeug ABE halten. Es haben hunderte Opelfahrer eine größere Bremse in ihrem Fahrzeug, welche es so nicht serienmäßig gab. Bei anderen Herstellern (BMW, Mercedes etc.) gibt es überhaupt keine Umrüstkataloge.

    ______________________________________________
    Cabrio fahren ist wie, als hättest du kein Dach xD


    Alltagsauto: W211 E350, Spaßauto: Opel Kadett E Cabrio 2.0 16V

  • #18

    Hallo


    Ich hole mal die "Leiche" aus dem Keller da ich genau den gleichen Umbau gemacht habe wie Gorgeous188, jedoch hatte ich ein komplettes GSi Cabrio zum Schlachten und konnte BKV und HBZ mit übernehmen. Stabbis und original Federn habe ich auch gleich mit eingebaut. Somit ist das komplette Serienfahrwerk inkl. Bremsen vom 2,0i Cabrio im meinem '92 1,6i Edition Cabrio verbaut.
    Der Wagen wurde nach dem Umbau in den Winterschlaf geschickt und ich werde erst im Frühjahr beim TÜV vorstellig.


    Vorab würde mich aber auch interessieren was überhaupt eingetragen werden muss da ja im Umrüstkatalog steht das auch bei kleineren Motoren die großen Bremsen verbaut sein können!? Ich habe den Umrüstkatalog "August '92" im Original vorliegen.


    @ Gorgeous188: Warst du schon bei der Abnahme?

  • #19

    Moin


    Ich hab in meinem Cabrio den 16v drin eingetragen in Verbindung mit der Bremse vom 16v einzige Beanstandung war da ich eine blöde et fahre(felge vom lupo) meine Rückbank auszutragen .. ich hab keinen umrüstkatalog oder sonst was gehabt bin einfach zum TÜV wo alles fertig war und der hat gesagt - soweit ist alles nach seinem Ermessen .

    4 Räder 1 Brett , ich fahr' n Kadett ❤️

  • #20

    Von wegen Leiche :P


    Ich habe bisher nur die Bremsanlage umgebaut. Von 200er BKV mit 20er HBZ und 236x12mm Bremsscheiben auf 225er BKV mit 22er HBZ und 256x24mm Scheiben. 40/0,3 Druckminderer konnte ich behalten.
    Ein solcher Umbau ist von der ABE E388/1N4 erfasst. Beide sind dort als Varianten aufgeführt (sogar jeweils mit ABS). Deswegen muss ein solcher Umbau NICHT eingetragen werden.


    Zum Fahrwerk kann ich leider keine sichere Aussage geben. Nach meinem Verständnis musst du das GSI Fahrwerk eintragen lassen, da du ja jetzt andere Stabis verbaut hast. Federn und Dämpfer müssten ja die gleichen sein. Da gab es damals nur eine komische Variante, dass der NE zwingend Gasdruckdämpfer erfordert, beim NZ aber auch Öldruckdämpfer erlaubt waren.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

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