Hi,
genau vor einem Jahr, am 14.11.15 wurde meinem aufwendig restaurierten Caravan von einem Traktor der Garaus gemacht - Einschlag vorn links mit Verschiebung des Vorderwagens usw.- Schuld war der Traktorfahrer, der mir rückwärts fahrend (!) entgegen kam und dann einen folgenschweren Fahrfehler machte. Schuldfrage eindeutig.
Aber man macht sich ja keine Vorstellung, wie die Schädigerversicherung das Fahrzeug abwertet: trotz noch 17 Monaten HU und die Prüfung ohne Mängel ! wird von Schrott ausgegangen... zehn Jahre am Leben gehalten und dann vor drei Jahren unten rundrum durchgeschweisst - so stabil, dass es noch für ein langes Leben halten sollte. Bremsen, Fahrwerk, Gummis, Felgen - alles gewechselt und Rechnungen der letzten zehn Jahre liegen vor (aber fast nur Teilerechnungen, selten einer Werkstatt).
Die Frage an euch Kadett-Fans:
Wie kann ich vor Gericht einer Abwertung entgegen treten? Als Dreitürer / 1.6i eher selten - ist das dann nicht tatsächlich KULTURGUT?
Mein eingeschalteter Gutachter weiss die ganze reingesteckte Arbeit zu schätzen (€3.300), aber der von der Gegnerversicherung hat den Caravan total madig gemacht, aber richtig (€1.600, dann sogar nur €850). Bisher liegt mir das Gutachten vom gerichtich bestellten Gutachter noch nicht vor, aber ich möchte vorbereitet sein...
Mein Anwalt macht nur Dienst nach Vorschrift, völlig saft- und kraftlos macht er nur das nötigste. Rechtschutzversichert bin ich, aber bei der Wahl des Anwaltes war ich schlecht beraten.
Würde mich über jeden Tipp oder auch links freuen - denn dann kann ich sowas meinem Anwalt wenigstens unter die Nase halten, wenn er schon selbst nichts macht.
Danke & Gruß
ps: der Kadett sollte mich noch einige Jahre durch eine Saure-Gurken-Zeit bringen - die Finanzen standen schon vor dem Unfall schlecht...