284 Bremse mit 22.2 HBZ

  • #11

    Hall zusammen,


    ich verstehe die ganze Diskussion bzw. Argumentation vom TÜV/DEKRA nicht so ganz....


    Wenn ich das mal vom logischen/technischen Standpunkt aus betrachte, sollte die Frage heißen, gibt es ein Grundfahrzeug (Opel Kadett), mit einem bestimmten Motor bzw. Leistung (C20XE 150PS), der vom Werk aus mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde.


    Und beim Kadett gab es mal den 2.0 16V mit 150PS ohne ABS. Und dann ist es doch völlig schnurz, was ich da für eine Größe vom BKV oder HBZ oder RBZ dranschraube, solange ich die Ursprungswerte des Herstellers nicht unterschreite bzw. die Hinterachse nicht überbremst. Punkt.
    Weil, ob das Auto jetzt in seiner Ausgangskonfiguration der Bremse ohne ABS mit stehenden Rädern bremst oder mit einer modifizierten Bremse, ist doch vollkommen Latte.
    Soweit ich weiß, hat die jeweilige Prüforganisation nur einen Klemmer, aber auch nicht jeder Prüfer, wenn es um Umbauten in Autos geht, die ursprünglich mal mit ABS ausgeliefert wurden, also ein ABS einfach mal zurückbauen geht nicht so ohne weiteres.


    Evtl. mal den Prüfer auf diese Argumentation hin ansprechen.
    Für jedes Auto gibt es auch sogenannte Mindesbremskräfe (abhängig von Ausführung und Zulassung), die entweder auf dem Bremsenprüfstand einfach nachgemessen werden können, oder auch Verzögerungswerte, die kann der Prüfer auch mit einem speziellen Gerät einfach nachprüfen, hatte ich bei meinem BMW mal.


    Versuch es mal, wenn er dann anfängt rumzueiern - such dir einen anderen, klingt doof, ist aber leider so.


    Viel Erfolg.
    Gruß Alex

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  • #13

    In Hessen erteilt die Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis, sobald §19.2 bzw. §21 ins Spiel kommt. Die löschen sogar die Schlüsselnummer -.- Und ja, leider ist es so, dass sie diese Einzelbetriebserlaubnis verweigern können.
    Der TÜV sagt zwar "technisch alles Ok", die Betriebserlaubnis (und damit die Zulassung für den Straßenverkehr) erteilt jedoch die Behörde.

    Bevor ich mich aufrege ist es mir lieber egal 8|

  • #14

    beamtenwillkür ist das in meinen augen.


    aber fassen wir mal zusammen, was für mist von einigen für paar euro unter der hand eingetragen wurde... kein wunder das man derart rabiat bzgl eintragungen umgeht.
    mich wundert das mit den löschen der schlüsselnummer allerdings, gehe mal von sachen wie motorumbauten aus. die frage ist, ob das überhaupt so rechtens ist, da die schlüsselnummer genauso wie die fahrgestellnummer und auch die ABE nummer der zulassung in dem zusammenspiel einzigartig sind für jedes auto.

    ...kuschelkurs is aus...

  • #15

    Juhu,


    ich greife das hier nochmal auf.

    Denn ich stehe gerade auch vor dem Problem.

    Also, ich habe verbaut:

    Bremse vorn: Sättel FN54 (751 und 752)

    Scheiben vorn: 284x24mm

    Bremse hinten: Sättel ATE mit 35er kolben (Hinterachse vom Astra F Caravan mit Scheibenbremse)

    BKV vom Kadett GSi 16V

    HBZ: 22er


    Nun steht im Umrüstkatalog vom Vectra A, dass die 284er Bremse mit 54 Kolben vorn auch mit dem 22er HBZ gefahren werden kann, dann allerdings nur mit Sätteln auf der HA mit 33er Kolben.

    Beim 35er Kolben steht als HBZ der 23er drin.


    Ich brauche was "offizielles", worauf sich mein Prüfer beziehen kann, dass es auch so passt, wie ich es verbaut habe.

    Hat da zufällig jemand was?

    Den Umrüstkatalog kann ich ja so nicht nehmen, da dort mit der Kombination, die ich verbaut habe ja der andere HBZ drin steht.

    :/


    Und im Umrüstkatalog vom Kadett steht die vordere Bremse nur mit nem 52er Kolben drin.

  • #16

    Der Umrüstkatalog ist das offizielle Dokument, auf das sich der Prüfer beziehen kann / darf / muss, wenn es eine saubere Eintragung sein soll. Die Antwort gibst du dir selbst: 54er Kolben vorne und 35er Kolben hinten nur mit 23er HBZ. Du musst ja einen entsprechendne Druck aufbauen können, inkl. Reserve usw. Punkt. Abgesehen von der Sicherheit: alles andere was abgenommen wird, ist kritisch. Es sei denn, es wird eine entsprechende Prüffahrt gemacht. 100 Runden Nordschleife oder so? Also jedenfalls kaum zu bezahlen. Der 23er HBZ oder die 33er Sättel für hinten kommen sicher günstiger ;)

    Bevor ich mich aufrege ist es mir lieber egal 8|

  • #17

    Deswegen frag ich ja, es soll ja alles vernünftig sein.

    Aber ist gibt ja inzwischen darüber so viel zu lesen, dass es ja evtl. auch irgendwo noch andere Infos gibt, die besagen, dass dies möglich wäre.

    Mein Prüfer sagte auch, man kann das ausrechnen, das wollte er machen.

    Mal sehen, was dabei raus kommt. Ansonsten muss ich wohl noch auf Teilejagt gehen.


    Auf dem Prüfstand bremst es lt. meinem Prüfer sehr gut, hinten sogar fast (aber nur fast ;)) zu gut.

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