hallo leute.
ich hab mir mal das Gutachten von meinem KW Gewindefahrwerk durchgelesen. Im Gutachten steht, dass der Abstand von Radmitte bis Kotflügelkante min. 295mm betragen muss.
Wie soll ich das jetzt verstehen. Darf ich jetzt auf ca. 280mm einstellen aber halt nicht höher als 295mm gehen ?
Ich stell mal ein Bild von der besagten Seite rein. Hoffe man kann es lesen
Hätte noch ne Frage.
Ich hab auf der HA andere Federn als die Im Gutachten aufgeführten Federn. Die ich jetzt drin hab sind auch von KW nur halt 5mm höhere. Habe auch hier im Forum mal gelesen gehabt, dass man auf der Hinterachse andere Federn fahren kann.
Habe KW angeschrieben gehabt. Die sagten mir, dass die es nicht bescheinigen können, da sie es nicht in dieser Kombination verkaufen. Hab aber auch noch das Gutachten für die Federn da.
Wie läuft es denn da ab ?
Viele Fahren ja hinten mit weitech Federn wegen der Tiefe.
gruß
Mika