Abgasgutachten bei c20xe mit 45er Weber in Kadett D nötig?

  • #11

    Dann haben die TÜV Prüfer alle keine Ahnung oder wie.
    Ich weiß das SAT Motorsport so was einträgt
    Aber das möchtest du ja nicht .
    Ich war auch da zum Motor eintragen und alles gut .

    Opel Kadett D 1,8 Kombi GLS
    Opel Kadett D 1,3 " Garten Irmscher "


    Helf dir selbst , dann wird dir geholfen ..........

  • #12

    wo steht das die Fahrzeuge ohne Euro Norm kein Abgasgutachten benötigen? Das muss ja irgendwo niedergeschrieben sein, wenn das der Fall sein sollte. Ansonsten nur eine nicht belegbare Annahme( die ich allerdings auch hatte), der TÜV sag er will eins haben.

    das ist alles richtig, aber er will ein Abgasgutachten. Abgasgutachten wurden auch in den 80ern bei Vergaserumbauten beispielsweise Käfermotoren benötigt.Diese hatten ebenfalls keine Abgasreinigung....



    Das ist alles abgeklärt mit dem TÜV und meine Umbauten alle positiv abgenickt im Bezug auf die Motorleistung ,Festigkeit, Geräuschverhalten usw (Wie bereits oben im Eingangsposting beschrieben).
    Die Hauptfragen sind :
    Hat einer ein solches Abgasgutachten, was er auch gerne gegen bares mir zu Verfügung stellt?


    Wo steht geschrieben das bei einem katlosen Umbau eines katlosen Fahrzeugs kein Abgasgutachten nötig ist?
    Dann hätte ich was zum Argumentieren warum ich es nicht einsehe da ein Abgasgutachten zu erstellen

    das kann ich nicht beurteilen ich kenne nur einige. In welchem Bezug steht diese Aussage?

    Ich möchte solche Läden ungern unterstützen. Wenn alles konform ist, sollte das auch eine normale Prüfstelle abnehmen. Ein Freund von mir wurden mal die "wasserdichten" Eintragungen eines solchen TÜV Services nachträglich gestrichen. Wenn da ein Prüfer auffällig illegal prüft werden dessen Eintragungen bei den abgenommenen KFZ nochmal geprüft.... das war eine sehr teure Angelegenheit.

  • #13

    Hier wird keiner nen Abgasgutachten haben denke ich, da wirst du dir wohl selbst eins ausstellen lassen müssen.
    Wobei ich mir gerade die Frage stelle, ob es dir überhaupt etwas bringt ein Gutachten vor zu zeigen, was für einen anderen Wagen ausgestellt wurde.
    Ich meine, dann könnte ich auch die AU-Bescheinigung einen Bekannten mit C20XE im D nehmen und damit zum TÜV fahren.
    Es muss ja dein Motor und dein Wagen geprüft werden.
    Vergleichsgutachten werden nicht mehr überall anerkannt.

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #14

    Wenn mal ein Abgasgutachten erstellt wurde für solch eine Konfiguration im Kadett D, kann man das verwenden soweit die Technik vergleichbar ist. Also gleicher Abrollumfang Räder, baugleiches Getriebe, Motor usw. Es haben ja einige sowas auch eingetragen.... wenn da einer ein Abgasgutachten erstellen lassen hat würde mir da eine Kopie gegen entsprechendes Entgeld sehr weiterhelfen.

  • #15

    Dann würd ich vorsichtig behaupten, dass es fast unmöglich ist ein passendes Gutachten zu finden.
    Alleine schon wegen gleichem Abrollumfang und Getriebeübersetzung.
    Da gibts ja alleine schon zig Kombinationen.

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #16

    Etwas off-topic, aber ich kann einfach nicht still halten: Ist es nicht interessant wie eine ganze Nation stillsitzt und solche ueberholten Gesetze einfach hinnimmt? In den 80ern hat es Sinn gemacht auf die Abgasmenge von 80er Autos zu schauen, als praktisch jedes Auto ein 80er Modell war. Damals wurde festgesetzt, dass man kein Abgasgutachten braucht wenn das Auto ein 1969er (?) oder aelter war, also praktisch aus der Zulassungsstatistik rausgefallen. Heute ist es 2017, ein Auto von sagen wir mal 1985 ist heute 32 Jahre alt, und man muss lange suchen bevor man eins findet das mehr als 1000 Kilometer im Jahr faehrt. Diese Regel heutzutage immer noch so anzuwenden und damit der Leute Geld fuer Gutachten zu verschwenden ist Irrsinn! Wenn einer einen Motor in einem solchen Auto umbaut, ist es in der Regel sowieso ein neuerer Motor der entsprechend weniger Abgase raushaut, ob da jetzt eine Zahl auf einem Stueck Papier steht oder nicht die anzeigt wieviel weniger. Dieses Gesetz sollte angepasst werden, und das damals gesetzte Datum sollte in ein Fahrzeugalter umgewandelt werden ab dem man ein Abgasgutachten nicht mehr braucht (meine Empfehlung 25 Jahre).


    "Just my 2 cents"


    Konstruktive Kritiken sind gerne willkommen.


    Dieter

    Ein 2.0-16V ist nicht genug!
    Disclaimer: Der Autor dieses Beitrages hat eine gehörige Portion Humor, gepaart mit etwas Sarkasmus. Bitte nicht alles "tod-ernst" nehmen. Wir wollen ja alle unseren Spaß haben, speziell hier auf der Seite mit unseren Opels!

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