Alles anzeigenAlso ich beziehe für mein Haus vergünstigt Strom von meinem AG und dieser wird einen Teufel tun mir diesen als Erzeuger kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Deine Aussage ist nämlich so nicht ganz richtig! Natürlich darf mir mein AG Strom überlassen, aber definitiv nicht kostenlos sondern zum geldwerten Vorteil als Teil meines Einkommens, den ich zu versteuern habe. Dass hat zum einen damit was zu tun, das auf jedwede Art von Energie auch eine Energiesteuer abgeführt werden muss und diese würde dem Staat dann samt der für Endverbraucher zusätzlich fällig werdenden Mwst. entgehen, wenn mir mein AG den Strom kostenlos überlassen würde. Beim Steuersatz kommt es ganz darauf an auf welche Art der Strom erzeugt und wofür er anschließend verwendet wird. Die anfallenden Steuersätze sind in jedem Fall abzuführen, entweder vom AG oder vom AN.
Wäre ja echt gigantisch, wenn utopisch gesehen zukünftig alle AG die Mobilitätskosten ihrer AN übernähmen... da würde der Staat den Steuerzahlern ja mal richtig ein Geschenk machen.
Wer ist denn dein Arbeitgeber?
Mein Kommentar war übrigens auf den Beitrag von Andy bezogen.
Und in Bezug auf Unbundling etc. darf ein Energieversorger seine Mitarbeiter in Bezug auf die Energielieferung schon seit vielen Jahren nicht mehr besser stellen als den normalen Endkunden.
Die Zeit von legalen Deputaten ist schon lange vorbei.