Mit Strom heizen?

  • #21

    Wer ist denn dein Arbeitgeber?


    Mein Kommentar war übrigens auf den Beitrag von Andy bezogen.


    Und in Bezug auf Unbundling etc. darf ein Energieversorger seine Mitarbeiter in Bezug auf die Energielieferung schon seit vielen Jahren nicht mehr besser stellen als den normalen Endkunden.


    Die Zeit von legalen Deputaten ist schon lange vorbei.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #22

    Vollkommen richtig Frank, Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter wie nochmale Endkunden zu behandeln.
    Großen Konzernen wurde hier in Bezug auf ihre Mitarbeiter über Jahre hinweg unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, wenn sie ihren Mitarbeitern eigene Produkte oder Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellten.
    Weshalb die Steuerpflicht auf geldwerte Vorteile eingeführt wurde und diese Sachbezüge somit Teil des idividuellen Einkommens werden, sobald ein Mitarbeiter gewillt ist davon Gebrauch zu machen.


    Ein AG darf seinen AN' steuerlich freie Zuwendungen bis zu einer monatlichen Maximalgrenze von 44,-€ zukommen lassen, alles was darüber hinaus geht ist abgabe- und steuerpflichtig.


    Mein AG spielt keine Rolle, mein monetärer Vorteil liegt bei sage und schreibe 5% auf die KW/h.
    Selbst wenn unser AG unseren MA mit E-Fahrzeugen die Ladung selbiger an betriebsinternen Ladestationen im Moment noch gestattet, so besteht hier definitiv kein grundsätzlicher Anspruch darauf und wird irgendwann bei Zunahme der Inanspruchnahme garantiert untersagt werden.
    Dass ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

  • #23

    Das mit den 44% stimmt, da hast du Recht. Strom kostenlos zur Verfügung stellen ist trotzdem illegal, sogar Steuerhinterziehung. Besonders dann, wenn das Unternehmen kein Energieversorger ist. Weil die dürfen erst recht keinen Strom verkaufen oder verschenken.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #25

    Bei uns in Sachsen ist das auch jetzt schon nicht mehr gesetzeskonform.

    1988er Kadett GSi 16V 3-Türer // 1989er Kadett GSi 16V Cabrio // 1991er Kadett Fun 5-Türer // 1991er Kadett Caravan Club Special // 1992er Pontiac LeMans 4-door Sedan

  • #26

    der AG darf ja auch Lebensmittelgutscheine, Tankgutscheine etc. raus geben. Kostenlos Strom für die Autos, ist da auch nichts anderes und die Politik will ja die Elektromobilität.


    http://www.My-Car.info

    alle Public-Race Termine

  • #27

    So nicht ganz richtig; Lebensmittelgutscheine, Tankgutscheine etc. sind bei Ausgabe an Mitarbeiter zwar für diesen kostenlos, müssen aber vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Einzig die Sozialabgaben spart sich hierbei der AG, und auch hier ist die Höhe des Ausgabewertes gedeckelt.

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