Kadett nach 8 Jahren zum ersten mal anmelden??

  • #1

    Hi ihr nach sehr langer Standzeit, über 8 Jahre, will ich meinen Kadet E GSI 2.0 16V zu ersten mal auf mich anmelden, Fahrzeugschein und Papiere vom Vorbesitzer sind vorhanden. Was kommt auf mich zu da sehr viel eingetragen ist? mfg und schöner rest Sonntag

  • #3

    Ich tippe mal auf letzteres. Da das Auto länger wie 7 Jahre nicht angemeldet war, ist es aus dem Melderegister des Kraftfahrtbundesamtes gelöscht worden und bedarf in der Regel zur Erlangung der Zulassung einer Vollabnahme.
    Da die Originalpapiere vorhanden sind, denke ich aber es dürfte bei der Vollabnahme keine Probleme geben.

  • #4

    Naja vorab brauchst du tüv zum zulassen, vorher kannst du den eh nicht zulassen.Das mit der Vollabnahme wurde doch abgeschafft vor paar Jahren soweit ich weiß(wenns auto länger abgemeldet war), also so gesagt ganz normaler tüv.Wenn du Tüv hast gehst du mit den papieren, ausweis,Bankverbindung und EVB nummer zur Zulassung und die schreiben alles an Eintragungen wieder so rein in den neuen Schein außer der tüv streicht dir was raus.

  • #5

    so wie cha-ot es sagt war es bei mir. Kadett war auch 7 Jahre abgemeldet und aus dem Register gelöscht. Die gute Dame wollte auch erst eine Vollabnahme, worauf ich sie freundlich darauf hin wies, dass dies nicht mehr nötig ist. Nach einem kurzen Gespräch mit Ihrem Chef, war mein dicker angemeldet ;)
    Da die Dame selbst schrauberrin war, haben wir noch bissl Fach gesimpelt. Es kann in der Tat vor kommen, wenn keine Papiere mehr vorhanden sind und das Fahrzeug aus dem Register gelöscht wurde, eine Vollabnahme nötig ist.
    Im Normalfall aber, wenn du den Schein und Brief noch hast reicht normale TÜV Abnahme. Zumindest bei uns in der Pfalz hat das anstandslos geklappt, nach dem Hinweis ;) und alles in seeeeeehr freundlichem Ton. Echt Top :thumbup:
    Als Tip, alten Brief unbedingt behalten! Mir würde nur die Serien Bereifung eingetragen. Hab ich zu spät gemerkt. Angeblich so üblich :huh: Ich hab ne Kopie vom alten Brief dabei. Man weiß bei den Grünen ja nie!
    Da im August das H kommt hab ich mich nicht weiter verrückt gemacht, da lass ich das nachtragen.

    BLACK SABBATH
    The God of Metal
    :evil:

  • #7

    Kann ich so bestätigen - vor knapp zwei Jahren ist mein 16V nach 15 Jahren Standzeit wieder zum Leben erwacht.
    Auto aufgeladen, zum TÜV, dort haben sie rote Leihnummernschilder draufgemacht, Standard HU / ASU und fertig.
    Mit dem Papierbündel zur Zulassung und angemeldet.


    Sind keine Papiere mehr vorhanden, wird im System gesucht. Ist das Fahrzeug dort nicht mehr aufgeführt, wird ein Gutachten nach §21 gemacht (die sog. Vollabnahme), evtl. verbunden mit dem Einschlagen einer Seriennummer (z.B. Kadett B, Bj. 65 - hier ist sie nur auf dem Typenschild, das reicht nicht mehr aus). Damit gibt es dann den Brief und die Zulassung.


    Sind keine Papiere mehr vorhanden, das Fahrzeug ist aber noch im System und nicht als gestohlen gemeldet, dann wird ein neuer Brief ausgestellt (bissl mehr Papierkram zum unterschreiben) und die Prozedur läuft wie oben ab.


    Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis fordert für diese Prozedur (Kaufvertrag, ...). Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, kann es wohl vorkommen, dass der Brief oder das Fahrzeug "aufgeboten" wird, d.h. eine Sperrfrist herrscht, in der theoretisch jemand anderes den Eigentumsnachweis über das Fahrzeug erbringen kann. Ist mir persönlich aber noch nicht passiert. Ein einfacher Kaufvertrag mit der expliziten Zusicherung vom Verkäufer, dass es sich um sein Eigentum handelt und die Papiere über die Jahre verloren gegangen sind, war bisher ausreichend.

    Bevor ich mich aufrege ist es mir lieber egal 8|

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