Lange Standzeit, TÜV längst abgelaufen, Saisonkennzeichen wieder gültig, was tun?

  • #1

    Hallo,
    was ist erlaubt? Auto hat Saisonkennzeichen, TÜV läuft ab, aber Fahrzeug wird lange nicht bewegt und steht über mehrere Jahre (steht auch während des Zulassungszeitraums laut Saisonkennzeichen). Was tun, wenn eine neue Saison wieder beginnt, Versicherung ist gezahlt, Steuer ist gezahlt, eigentlich alles klar, aber TÜV Fälligkeits-Zeitraum von 2 Jahren längst schon wieder überrundet? ...Bitte keine Kommentare wegen warum nicht abgemeldet, hat doch jedes Jahr Geld gekostet... ich weiß ;(
    Die Frage: Darf man sich mit dem Saisonkennzeichen mit längst abgelaufener TÜV-Plakette aus der Tiefgarage trauen, oder muss man zwecks Fahrt zum TÜV extra ein Kurzzeitkennzeichen holen? Reicht bei einer Kontrolle evtl. nachweisen zu können, dass man einen TÜV-Termin hat? Ein Nachweis, dass das Auto einfach solange nicht genutzt wurde wird wohl schwer, der Staub auf dem Auto wird da als Beweis nicht reichen :saint:
    Fahrt von der Unterbringung bis zur Werkstatt "meines Vertrauens" wären immerhin 35 km. ...Oder einfach bloß in der Nacht aufstehen und die Überfahrt heimlich z. B. um 3 Uhr nachts durchführen? 8|
    Viele Grüße, Marc

  • #2

    Also ich hatte das gleiche problem. Auto angemeldet und Tüv 2 Jahre abgelaufen.


    Musst du denn noch in die Werkstatt oder direkt zum tüv und denkst du kommst durch?


    Ich bin auch gefahren und wurde zum glück nicht kontrolliert.


    Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich nen Hänger mieten. Kostet im zweifel deutlich weniger als Bußgeld und Punkte.

  • #3

    Also Ziel der Fahrt wäre eine Werkstatt zu der der TÜV alle 2 Wochen kommt. Wobei ich vorher Ölwechsel machen wollte ... und jetzt kommt's, die Werkstatt ist nur 150m von meinem Haus entfernt :)
    Die Herausforderung ist also tatsächlich die Fahrt zu mir in den kleinen Ort wo ich wohne.
    Ob ich direkt durchkomme ist so eine Frage. Beim letzten Mal (lange her) hieß es die vorderen Stoßdämpfer können wir gerade so durchgehen lassen und im Auspuff wäre irgendwas innen locker (weiß nicht mehr ob er den Mittel- oder Endtopf meinte). Wenn der TÜV gnädig ist geht es vielleicht ihn so durchzubringen, sofern keine Standschäden hinzugekommen sind. Stellplatz ist jedenfalls top, nicht mal Rost an den Bremsscheiben, absolut trocken gewesen :thumbup:

  • #4


    Da Blicke ich nicht mehr durch. 8|

  • #5

    Fahre zur Werkstatt um de Ecke, HU machen lassen, ev. mit Mängelschein.
    Dann Mängel abstellen und erneut HU Nachuntersuchung.
    Solltest du angehalten werden zwecks abgelaufener HU, kannst ja den Mängelschein vorweisen und sagen jetzt fährst zur Nachuntersuchung und ev. werden 60€ Bußgeld fällig, da die HU länger als 8 Monate abgelaufen ist.

    ...möge die Macht mit uns sein...

  • #6

    Jetzt mal völlig unabhängig von der Strecke: besorg dir eine Terminbestätigung für die HU von deiner Werkstatt. Wenn du angehalten wirst hältst du das den Herren unter die Nase. Das sollte sie etwas genädiger stimmen. Die HU um mehr als 8 Monate überziehen kostet 60 Euro und gibt 1 Punkt in die Treuekasse in Flensburg.
    Das Fahrzeug muss natürlich verkehrssicher sein, das musst du vor der Fahrt komplett kontrollieren. Sind die Bremsen überhaupt noch gängig? Wenn nein hat sich die Frage nach der Fahrt auf eigener Achse sowieso erledigt.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

  • #7

    Ich stand vor dem gleichen Problem. Meine Werkstatt ist auch nur 2 Km weit weg, wollte aber dennoch kein Risiko eingehen. Geldstrafe und Punkte sind weit weniger dramatisch als ein Unfall mit Personenschaden, da wird man seines Lebens nicht mehr froh. Ich habe ihn dann vom Meister mit roten Kennzeichen abholen lassen. Ist natürlich ein toller Service, den es nicht überall gibt.

  • #8

    Hallo und danke erstmal für eure Tipps. Sieht ganz so aus, als wäre trotz Vorweisen eines TÜV-Termins eine Strafe durchaus möglich. Das mit dem TÜV in der Nähe der Tiefgarage wo das Auto steht und zur Not mit Mängelschein fahren wäre durchaus eine Option. Aber vor einer Strafe scheint man da auch nur bedingt sicher zu sein, wenn es keine Plakette gibt... schwierig. In dem Fall - es gibt keine Plakette aber Auto ist noch sicher - könnte man vielleicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren, sofern man die bekommt obwohl das Auto ja eigentlich mit Saisonkennzeichen aktuell zugelassen ist?
    @altopel: Auto steht 35 km von meinem Haus entfernt in einer Tiefgarage. Meine Werkstatt im Ort wo mein Haus steht ist bloß 150m weit weg. ^^
    Verkehrssicher ist das Auto ganz bestimmt noch, ist doch ein Opel Kadett(D), der läuft auch nach längerer Standzeit ganz sicher zuverlässig, keine Zweifel. :thumbup:


    Noch eine Frage nachgeschoben: Zurückdatieren ist Vergangenheit, oder? Man bekommt doch jetzt wieder volle 2 Jahre TÜV, auch wenn der vorherige Zeitraum lange abgelaufen ist?

  • #9

    Wenn du zum tüv fährst fährst du zum tüv egal ob 1 Monat oder 1 Jahr überzogen .. lass dir n Termin geben dann hast was in der Hand


    Ob es vor Strafe schützt weiß ich nicht ..



    Bin mit meinen alten Kennzeichen nicht angemeldet auch zum tüv gefahren , Anruf bei Zula und Versicherung dann war alles gut ...



    Zurückdatiert wird nicht mehr aber ich mein das waren 20% on top

    4 Räder 1 Brett , ich fahr' n Kadett ❤️

  • #10


    Nein, gleich aus mehreren Gründen.
    Du hast schon eine Zulassung für deine Fahgestellnummer. Die Zulassungsstelle wird dir jegliche weitere Zulassung verweigern, solange das Fahrzeug angemeldet ist. Das gilt sogar, wenn du ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage im März willst, und die Saison erst im April beginnt.
    Zum Anderen bekommst du ein 5 Tages Kennzeichen sowieso nur noch mit gültigem TÜV. Das kannst du also direkt vergessen.


    Rote Nummer vom Händler halte ich für grenzwertig, eben weil ja schon eine Zulassung für das Auto vorliegt.

    Grüße, Georg


    Corsa C 1.8 GSI
    Kadett E 1.6 Cabrio

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