Zitat von rainmanAlles anzeigen
Das heisst die Deutsche Rechtssprechung zwingt einen Grundstücksbesitzer
sobald es Schneit sein Grundstück direkt ums Haus bis zum
Grundstücksende herum frei zu Räumen damit sich Herumtreiber oder
Einbrecher nicht den Hals brechen können. Und das weil wir nicht unsere
Werte und der darauf beruhenden Gesetze, sondern die derer gerade da
umherschwirren anwenden.
Läuft hier.
Zitat;
Also nach der Reihe Bekannte für eine Probefahrt vorbeigeschickt, die
dann bei der Landesprüfstelle endeten. Der Ali (ja der hieß so) musste
dann bald dicht machen.........
Kam die Prüfstelle zu den Probefahrten. Seltsam.
Es geht hier um Österreich, da ist die Räumpflicht wesentlich schärfer... Nein der Händler war nicht weit weg von der Prüfstelle, die Probefahrten führten alle zur Prüfstelle der Landesregierung (war mit den Prüfern ausgemacht)