Natürlich sollte im günstigsten Fall nach wegbrechen des Schraubenkopfes der Kraftschluss der Schraubverbindung aufgehoben sein.
Jedoch wenn wie im von @Andy601 beschriebenen Fall, die Ausführung der Verbindung nicht sachgerecht durchgeführt wurde und dadurch infolge von Korrosion der Rest der Schraube in der Gewindesackbohrung festgegammelt ist, führt kein Weg drumherum diesen auszubohren, wenn man dann die Kurbelwelle weiter nutzen möchte.
In unserem damaligen Fall, war die Kurbelwelle über 50 Jahre alt und die defekte Riemenscheibe musste von der Welle runter und ersetzt werden. Nur leider war hier die Sicherungsschraube bereits formschlüssig in der Kurbelwelle festgegammelt... da war nichts mehr zu machen.
Es kommt immer darauf an, wie sachgemäß der letzte Schrauber der hier am Werk war gearbeitet hat