Ein Auto zu verschenken kann teuer werden

  • #2

    Ein Hoch auf Deutschland !! :D :D :D :D :D
    Wird wieder ein Fass aufgemacht, die Welt braucht was zu lachen, und über wenn, na über uns !!!!!!!!!!!
    Andreas

  • #3

    Da wird mit Sicherheit kein Fass aufgemacht. Was passiert wenn viele ihren Schrotthaufen irgendwo abstellen, mit dem Hinweis (zu Verschenken). Du wärst der erste der sich aufregen würde wenn das vor deiner Haustür stattfinden würde. Also ganz ruhig bleiben.

  • #4

    Aha du scheinst mich zu kennen ?
    Ich reg mich nicht auf, ich hab schon öfters Autos verschenkt und auch bekommen also du hast doch auch diese einstellung...
    Ich seh ein Auto bekomm die Schlüssel zugeworfen Papier dazu und freu mich musst doch nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.
    Kannst wahrescheinlich nie 5 gerade sein lassen oder.
    Und bevor du dich weiter ereiferst spars dir, ich lese das nimmer ist weiter.. :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • #5

    Naja, man sollte dieses Thema schon ernst nehmen.
    Wenn ich noch an die 90er und frühen 2000er Jahre denke, wie viele Leute einfach ihre Autos anderen Straße entsorgt haben. Diese standen teilweise Ewigkeiten herum und die Leute bedienten sich nach und nach den Teilen...
    Das ist aber kaum noch der Fall, dass ein Auto heute lange irgendwo abgemeldet herumsteht.


    Und wenn man ein Auto einfach so verschenkt, dann darf man sich nicht wundern, wenn man irgendwann das Umweltamt auf der Matte stehen hat und man Geld und Schadensersatz von einem fordert... Und dann will ich mal sehen, wie man beweisen möchte, dass man das Auto doch an Person XY verschenkt hat und der dafür zuständig sein!?

  • #6

    Ich stimme dir da zu, es ist ja nicht so, dass man Regeln einfach so aufstellt.

    Man sollte schon kontrollieren, was mit den Autos passiert...

    Und sowieso der Umwelt zur Liebe sollte man das tun.. letztens durfte ich für das verschrotten meines Autos 100€ zahlen :thumbup:

  • #7

    Da hat man dich aber schwer über den Tisch gezogen !!

    Verwerter müssen ein Auto kostenlos entsorgen - zudem verdienen die noch Geld an Ersatzteilen und am Metallschrott.

    Hier in meiner Umgebung gibt es genug Verwerter die ein Auto kostenlos abholen oder noch 50 EU bezahlen wenn die Karre komplett ist (weshalb nur :whistling:)


    Und wenn ich ein Auto sehe, wo zu verschenken draufsteht, Papiere und Schlüssel dabei sind und ich das brauchen kann wegen Ersatzteilen oder zum wieder Aufbauen - wen hat das dann zu Interessieren wenn ich mir das mitnehme ? Ich hab ja dann die Papiere !!


    Es trifft den letzten Halter nur dann, wenn die Karre irgendwo halb ausgeschlachtet im Wald oder aufm Autobahnparkplatz gefunden wird.

    Astra H Caravan 1.8 16V (2005)

    Astra H Caravan 1.6 16V LPG (2005) zu verkaufen 8o

    Frontera B Olympus 3.2 V6 24V mit Prins LPG (2002)

    Astra G CC 1.6 16V (1999)

    Omega B Caravan 2.0 16V Vfl (1997) - evtl. Umbau zum Anhänger :/

    Tigra A 1.6 16V (1997) -- Kadett E Cabrio (Bertone Edition) 1.6i (1993)

    Zündapp CS 50 (Typ 448 013) 49ccm 2-Takt (1981)


    Corsa C 1.2 16V (2003) wird zerlegt 8|

    Aktuell in der Bucht: https://www.ebay.de/sch/i.html…l2562&_ssn=overather_wolf

  • #8

    Niemand sollte ohne einen gültigen Vertrag ein Auto verschenken. Wer dass tut ist selbst Schuld wenn er anschließend für Umweltschäden oder illegaler Entsorgung haften muss!


    Es ist immer ratsam, wenn sich der Verschenkende einen verträglichen Rechts- und Eigentumsübergang bescheinigen lässt.

  • #9

    Nick: Ist nicht böse gemeint, aber deine Antwort ist ein wenig frech.

    Regional gibt es sehr große Unterschiede und kostenlos muss ein Automobilhersteller noch immer kein Auto zurücknehmen. Dies ist nach wie vor an Bedingungen geknüpft. 😉

    Meist wird dies nur gemacht, wenn auch ein neues Fahrzeug gekauft wird.


    Und immer noch gilt, wenn ein Gut übereignet wird, sollte eine Schenkung vertraglich festgehalten werden oder eine Verkaufssumme von einem Euro mindestens gezahlt werden.

    In Deutschland ist es nämlich so dass JEDES Geschenk innerhalb der ersten zehn Jahre vom Schenker zurückgefordert werden kann.


    Beispiel: Sollte der Schenker eines Fahrzeugs oder Guts vor dem Ablauf der 10-Jahresfrist versterben, hätten die Erben noch immer Anrecht auf Rückgabe oder Kompensationszahlung.


    Der Spruch "geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen" ist ein dummer Kinderreim und entbehrt jeder Rechtsgrundlage.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!