Umbau von c20ne auf c20xe

  • #21


    Ich glaube ich drehe am Rad.
    Also noch mal von vorne, im Umrüstkatalog (der ist übrigens von OPEL und der ist DER HERSTELLER!) steht: Bei Motorumbauten c20xe muss bei Karrosserie die Änderungen 2.2 vorgenommen werden.
    Ich habe doch nicht bestritten das die Teile in jedem c20xe drinnen sind. Aber OPEL als der HERSTELLER und ERSTELLER des UMRÜSTKATALOG sagt das die Teile bei einer Umrüstung nicht notwendig sind da nicht erwähnt, da unterstelle ich Opel übrigens auch Absicht. Weiterhin schrieb ich doch das ich den Prüfer darauf angesprochen haben. Er weis auch das die verbaut sind aber der OPEL als der HERSTELLER meint das die Teile bei einer Umrüstung nicht vorgeschrieben sind darum nicht im Katalog. Was soll dann der Prüfer nicht wissen oder wissen wollen?





    Woran machst du bitte fest das da nicht ganz so korrekte Sachen stehen? Was zum Beispiel? Was ist in der Theorie gut und in der Praxis schlecht? Das Teil ist bindend! Ich habe mehrere Jahrgänge im original vorliegen und habe die intensiv wegen dem Umbau geschmökert. Klingt alles schlüssig was da steht, aber ich kenne mich leider nicht so gut aus.


    Ich gebe dir recht das das Cabrio nicht mit dem C20XE erwähnt wird, das war auch das erste was der Prüfer sagte aber die Karosseriefestigkeit ist ausreichend. Er hat mir irgend etwas vorgerechnet was ich mir wirklich nicht gemerkt habe da ich froh war das diese Hürde genommen war. Wenn ich aber zur Eintragung fahre lasse ich mir das nochmals erklären. Er nimmt den Umrüstkatalog als Grundlage für die Eintragung die trotzdem Zeitaufwendiger (dadurch teurer).



    Das war etwas salopp ausgedrückt von mir. Aber wie gesagt der 2l 8V Kühler ist ausreichend.



    Da bin ich auf deiner Seite. Das du Verstärkungen drinnen hast wusste ich nicht. Aber leider wissen viele das das Bördeln beim Cabrio nicht zulässig.



    Habe ich doch geschrieben das der Prüfergesagt hat das ich die messen soll da schon verbaut weil Opel dies geändert hat. Die Teile sollen wohl bei der 1,5mm Ausführung auch bei den kleinen Maschinen gerissen sein. Ich habe auch bei dem 90er CC von meiner Frau nachgemessen, auch schon 2mm ist als 1.6i LS vom Band gelaufen.
    Aktuell habe ich ein 2l Cabrio noch mit allen GSi-Attributen in der Garage zur Reparatur - hat keine A-Säulenversteifung.


    Habe ich, stelle ich später online.

  • #22


    merkste aber selber, das dies ne sache is, die nen prüfer auch machen WILL... davon ab das karosseriefestigkeit am ende halt nicht alles ist...



    dann ist das amüsant, das meiner seit 2003 mit gebördelten radläufen rumfährt, hochoffiziell vom tüv abgesegnet und bei der motoreintragung 2005 auch nochmal begutachtet wurde... weiterhin dazu die regelmässigen HUs... das bördeln wurde übrigens von einem karo-bauer gemacht, der sonst eher restaurationen macht, der wusste was er tut. is sauber versiegelt und hält.
    weiterhin müsste gerade so ein aspekt mit der unzulässigkeit bei den ganzen tuningrazzias nahezu eine sache sein, wo man jeden am arsch hat... die geilen sich dann aber an anderen sachen auf... wieso nur?



    frank schrieb ja auch, das sowas sein KANN, nicht MUSS...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #23


    Egal wie gut das gemacht ist, Fakt ist es unzulässig. Weil es die Prüfer nicht wissen wird es nicht beanstandet aber Opel sagt - NEIN.




    War von mir nur als Info gedacht, ich konnte bisher kein System entdecken warum welches Fahrzeug die A-Säulenverstärkungen bekam. Ausser 16V, die immer ab Werk.

  • #24


    irgendwie ist das aufgeilen an diesem text bzgl radhäuser totaler unsinn. mal ehrlich. opel sagt zu nahezu allem NEIN was mit den autos getrieben wurde. ich halte mich da mal zurück bzgl der neueren opel, die gebördelte radhäuser AB WERK hatten... da kommt dann wohl der einwand "die karosserie is drauf ausgelegt" (ja ne, is klar...)
    die sportfahrwerke, die fast jeder im kadett fährt, breitreifen, sportauspuff... alles würde opel verteufeln. es geht ja nicht drum, das was weggeschnitten wird, es wird schlichtweg nur umgelegt. wo das nun die festigkeit so massiv heruntersetzt, das wüsste ich gerne. das ist dann vermutlich im einstelligen prozentualbereich. wenn man dann aber so pedant is, dann sollte man sich den c20xe im cabrio ebenfalls verkneifen... und natürlich nur serienfahrwerk und felgen fahren ;)


    übrigens... wieso man beim c20xe und auch beim c18nz den hohen, schmalen kühler verbaut und somit halt auch die andere traverse ist der grund das man neben dem kühler den ansauggeräuschdämpfer verbaut ab werk. das man die extra strebe knapp unter scheinwerferhöhe verbaut würde ich behaupten liegt daran, das die front sonst nur mit der unteren kühlertraverse nicht stabil genug ist, die schaut zumindest auf bildern filigraner aus als die 0815 variante.

    ...kuschelkurs is aus...

  • #25

    Nicht falsch verstehen aber deine Aussage ist irgendwie wiedersprüchlich.
    Es wird einerseits auf die A-Säulenversteifung bestanden obwohl Opel die im Umrüstkatalog bewusst nicht erwähnt und nur die beiden anderen Maßnahmen verlangen.
    Andererseits sagt Opel das es unzulässig ist die Radläufe zu bördeln beim Cabrio. Da es einem nicht in dem Kram passt wird das auch wieder in frage gestellt!?
    Warum keinen 16V einbauen? Opel verbietet es nicht ausdrücklich! Opel hat sich sehr wohl Gedanken gemacht welche Motoren wohin, warum das so entschieden wurde ist mir nicht klar. Aber den Diesel darfst du nicht einbauen, siehe Fußnote 1.kadett-forum.de/core/attachment/38755/


    So nun zu dir, du kannst nicht lesen!
    Hier beide Seiten aus dem Umrüstkatalog. Die Erste ist für den CC die Zweite für das Cabrio, Caravan und Combo haben eigene Seiten
    kadett-forum.de/core/attachment/38756/
    kadett-forum.de/core/attachment/38757/




    Hier der versprochene Auszug zum irmscher Leistungskit im Cabrio mit c20ne:


  • #26

    Ich hatte auch ein Kadett Cabrio mit c20xe (Eingetragen).
    Einen Motorumbau nach Opel-Katalog zählt unter Umrüstung des Fahrzeugs (alle Gutachten, Genehmigungen und Zulassungen vom Herstelle bleiben erhalten).
    Eine Umrüstung nach Opel-Katalog ist leicht und günstig beim TÜV durchzuführen (nur Änderungseintragung)


    Ein Kadett Cabrio mit c20xe ist keine Umrüstung (gab es so nicht von Opel, daher gibt es auch keine Gutachten usw...).
    Der amtlich anerkannte Sachverständige muss alle notwendigen Prüfungen und Untersuchungen selbst durchführen. Diese Begutachtung ist deutlich aufwändiger als eine Änderungsabnahme und erfordert sehr viel Know-how und Erfahrung.
    Der Opel-Umrüst-katalog dient nur zur Orientierung (hat keine Gültigkeit beim Umbau auf c20xe).
    Zumal es noch sehr viele andere Auflagen gibt, die der TÜV-Prüfen berücksichtigen muss.
    Eine Einzelabnahme liegt im ermessen des Prüfers.


    Was geht und was nicht geh,t entscheidet der Prüfer (Je nach Bundesland, kann das auch unterschiedlich sein).

  • #27

    @Flash
    Das ist exakt das was mir auch beim TÜV gesagt wurde.
    Beim Cabrio ist der Umrüstkatalog prüfgrundlage. Er muss alles genau dokumentieren was verbaut wurde und worauf er seine Genehmigung bezieht. Weiterhin sagte er das auch umfangreiche Fahrversuche durchgeführt werden. Wie längere Autobahnfahrt, auf einem abgesperrten Platz werden dann auch Versuchen im Grenzbereich durchgeführt, usw.
    Ich müsse den Wagen ca. 1 Woche dortlassen.
    Kosten 600€+ . Ein C20NE wäre weniger als die Hälfte.
    Der meiste Aufwand ist die absolut schlüssige und nicht anzweifelbare Doku.

  • #28

    Oftmals gibt es schon Gutachten (Abgassgutachten, Festigkeitsgutachten usw..) die andere (Firmen, Tuner, private Personen) erstellt haben.
    Da greift oft der TÜV in seiner Datenbank drauf zurück.
    So muss nicht jeder Prüfer das Rad neu erfinden .

  • #29

    Abgasgutachten ist nicht nötig da das für den CC ausreichend ist. Wie schon geschrieben liegt die Leistungssteigerung in einem bestimmten Bereich (der Erklärung bin ich nicht ganz gefolgt, lasse es mir aber nochmals erklären bzw. steht es in der Eintragungsdoku.) und ist dann mit den im Katalog geforderten Maßnahmen mehr als ausreichend.
    Wenn ich genau nachdenke was er gesagt hat würde es so und so reichen aber da es im Katalog steht will er das auch - werde ich nachhaken.

  • #30

    Deine angehängten Bilder funktionieren nicht



    Laut Umrüstkatalog Punkt 6.1 dürfen 195/50 R15 auf Kadett E, Kadett E CC, Kadett E Cabrio, Kadett E Caravan, Kadett E Lieferwagen und Kadett E Combo gefahren werden. Nun schreibt der Umrüstkatalog für die 195/50 R15 vor, daß die hinteren Radausschnitte gebördelt werden müssen. Heißt also nach deinem Verständnis das ich am E-CC nur fahren darf mit gebördelten Radläufen, aber am E-Cabrio darf ich mit schleifenden Reifen fahren ....... DAS ist genau so ein Fall wie es Frank angesprochen hat, nicht alles was im Umrüstkatalog steht macht Sinn und man soll doch seinen Verstand einschalten.

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