Umbau von c20ne auf c20xe

  • #32

    DAS ist völliger Blödsinn. Und es wundert micht jetzt echt, weil du die ganze Zeit hier den pingeligen raushängen läßt ....


    Die Karosserieform E-CC hat die ABE Nummer D 559, das E-Cabrio hat die ABE Nummer E 388, und für den c20xe gibt es nur ein Abgasgutachten für die ABE Nummer D 599. (Vectra, Calibra, Astra lasse ich hier außen vor)


    Heißt auf deutsch, für den c20xe in der Karosserie mit ABE Nummer E 388 gibt es kein Abgasgutachten.

  • #34

    Dann wäre aber auch kein c20xe Umbau im Kadett D oder sonst wo möglich...

  • #35

    Wenn es hart auf hart kommt, ein externer Gutachter.
    In Hessen zB müssen alle §21 Eintragungen zur Zentralstelle Marburg-Biedenkopf. Dort werden alle Eintragungen noch einmal gegengeprüft und wenn es nicht zu beanstanden gibt werden diese freigegeben. Auch in Berlin gibt es eine entsprechende Stelle, welche sich mit §21, Ausnahmegenehmigungen etc. befaßt.

  • #36

    So mein Freund bleib mal auf der Sachebene bitte! Wer ist hier der Pingelige!? Von Anfang an behauptest du das die A-Säulenverstärkung notwendig sei. Ich wollte wissen wo das steht - richtig nirgends! Das Opel die bei allen 16V verbaut hat ist unbestritten aber Opel hat den Katalog mit dem TÜV erstellt und da wurden die Teile nicht für nötig gehalten - Fakt!
    Nebenbei jeder 16V (ich weiß die 8V GSi auch) hat einen Spoiler am Wischerarm ab Werk! Muss der auch beim Motorumbau mit ran? Mal zu Auflockerung.
    Ich lese den Katalog nicht richtig!? Halte mal den Ball flach. Im Katalog ist für das Cabrio der 195/50 15 nicht aufgeführt. Also absolut kein Wiederspruch zu dem Bördelverbot!


    Ich warte weiter auf Wiedersprüche.


    Das mit dem Abgasgutachten hat der Prüfer so gesagt, ich werde dies ebenfalls nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Carin01 ()

  • #37

    Vielen dank.


    Und wenn du dir den Umrüstkatalog ankuckst, wirst du feststellen daß nirgends eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 198 km/h für das Cabrio ausgewiesen wird. Ob nun serienmäßig oder nach erfolgter Umrüstung mit Irmscher Teilen. Es ist alles aufgeführt (PS, KW, Bremsen, Stabis, Reifen, Umrüstungen mit Schalldämpfern, Umrüstungen mit Spoilern, Leistungssteigerungen) aber nirgends, wirklich nirgends werden mehr als 198 km/h für das Cabrio bescheinigt.


    Und das wird der Fakt sein warum niemand einfach mal so die Hand aufs Auto legt und sagt ... Paßt schon ...

  • #38

    Was meiner Erfahrung nach total lächerlich ist. Dort sitzen Personen die niemals sehen was die Eintragung in real beinhaltet. Dort kann nahezu willkürlich entschieden werden ob die Eintragung korrekt ist oder nicht. Also das ist in meinen Augen das letzte was eine Legalität bestätigen kann.

    ...ist als Kind mal in die Ölwanne gefallen


    Kadett E c20let


    Kadett E c14nz im Alltag

  • #39


    Da muss ich dir wiedersprechen es sind 203km/h !!!
    Somit hat sich das mit den 200km/h schon erledigt!



    Ach ja einer schrieb warum das Cabrio nicht mit 16V ab Werk ausgerüstet war?
    Ganz einfach, das Teil hätten zu Wenige gakauft weil viel zu teuer darum hat Opel das nur in den beiden Motorisierungen angeboten. Das ganze Gelumpe wurde zu Bertone nach Italien verfrachtet und dort zusammengebaut.


    Wir sind jetzt ganz schön abgewichen vom Thema, ich fasse nochmals zusammen:


    Cabrio mit C20XE:
    - Umrüstkatalog nur als Prüfungsgrundlage verwendbar.
    - Karosseriemäßig werden 2mm Querlenkerabstützungen verlangt sowie die Strebe VOR dem Kühler
    - A-Säulenverstärkungen stehen nicht drinnen, also nicht gefordert!?
    - 200km/h Beschränkung fürs Dach, siehe oben.
    - Das letzte Wort hat noch immer der Prüfer


    Um es nur mal kurz ins Gedächtnis zu rufen - Wir sind in D! Da ist alles schriftlich Dokumentiert und vorgeschrieben. Das ist auch so vom TÜV rübergekommen, darum ist der Zeitaufwand so groß damit das alles 100% passt. Der Spielraum ist winzig und die Leute möchten ihre Arbeit behalten. Grundsätzlich gilt: Was nicht ausdrücklich verboten kann unter gewissen Regelungen möglich sein.


    Wenn nun ein Prüfer sagt er möchte die Verstärkung für die A-Säule, kann er das. Wenn er mehr möchte als gefordert ist das legitim. Wenn er dir aber die gebördelten Kanten abnimmt wiederspricht er den Herstellervorgaben der das Ausdrücklich untersagt. Ausser es ist, so wie bei dem "einzig legalen" c20xe Cabrio, mit Verstärkungen im Radhaus versehen.
    Opel untersagt weiterhin nicht den C20XE in das Cabrio einzubauen (nur dem Diesel wiederspricht er ausdrücklich, warum auch immer). Aber die haben sich Gedanken gemacht.


    Weiterhin warte ich noch auf die Wiederspüche die Frank im Katalog entdeckt hat! Die den Kadett E betreffen, ich habe nicht alle Modelle gelesen.
    Auch möchte ich wissen warum nur sein Cabrio 100% legal ist?
    Wie schon gesagt was der Prüfer verlangt und was vorgeschrieben ist sind unterschiedliche Dinge!!!


    Zu Leistungssteigerungen im Allgemeinen hat Opel sogar eine Seite im Katalog:



    Ich möchte mit dem Beitrag nur mit den ganzen Annahmen und "habe ich gehört" aufräumen.

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