Natürlich muss für den TÜV das Auto wieder komplett zusammen sein, was die Sitze und Verkleidungen im Innenraum angeht.
Sonst erlischt die Betriebserlaubnis, zwecks Sitzplatzanzahl und fehlender Gurtschlösser. Fehlende Verkleidungen "können" als Verletzungsrisiko gewertet werden.
Bei nur hat der TÜV Mal gemeckert, wegen fehlendem Dachhimmel.